Öffnungen zur Rauchableitung: Berechnung von Öffnungsflächen

Öffnungen zur Rauchableitung: Berechnung von Öffnungsflächen

Energie, Technik & Baustoffe

Öffnungen zur Rauchableitung: Berechnung von Öffnungsflächen

Foto (Header): © HELMUTVOGLER – STOCK.ADOBE.COM

Anders als bei Rauch- und Wärmeabzugsgeräten nach DIN EN 12101-2, die im Windkanal vermessen werden, ist die Fläche der Öffnungen zur Rauchableitung geometrisch zu ermitteln. Dies kann an der Öffnung vor Ort oder anhand von Zeichnungen (unter Berücksichtigung der Einbausituation) erfolgen. Ein Merkblatt des ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) und des FVLR (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) unterstützt dabei, die freien geometrischen Querschnitte zu berechnen.

Auszug aus:

Für Fassadenöffnungen, wie z. B. Fenster und Lamellenfenster, ist in Bezug auf die Öffnungsweite und den freien geometrischen Querschnitt Folgendes zu beachten: Zur Ermittlung des freien geometrischen Querschnitts sind z. B. bei einem Kippflügel die „Lichte Öffnungsbreite b“, die „Lichte Öffnungshöhe h“ und die „Lichte Öffnungsweite w“ maßgeblich.

Beliebige Anzahl (n) Fenster mit Abstand a ≤ ½ b

Es ist zu beachten, dass, unabhängig von den oben stehenden Einbaubeispielen, der freie geometrische Querschnitt grundsätzlich nicht größer sein kann als die lichte Gebäudeöffnung. Äquivalent können die Regeln, die hier exemplarisch für die Kippflügel aufgestellt wurden, auch für andere Fensterarten – wie beispielsweise Schwingflügel – angewendet werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Komponenten wie Insektenschutz oder Photovoltaiksysteme bei der Berechnung des geometrischen freien Querschnitts zu berücksichtigen sind.

1 | Einzelfenster
BILD: ZVEI, FVLR

2 | Zwei Fenster mit Abstand a ≤ ½ b
BILD: ZVEI, FVLR

3 | Zwei Fenster mit Abstand a > ½ b A g = w × (2b + h) gilt, wenn a ≤ ½ b – ansonsten gelten die Regeln wie für ein einzelnes Fenster, also bei zwei Fenstern: A g = 2 × w × (b + h) 4
BILD: ZVEI, FVLR

4 | Beliebige Anzahl (n) Fenster mit Abstand a ≤ ½ b
BILD: ZVEI, FVLR

5 | Für Fenster mit Öffnungen direkt an der Decke oder tiefen Laibungen ist bei den Berechnungen Zusätzliches zu beachten.
BILD: ZVEI, FVLR

Zusätzlich ist bei den Berechnungen zu berücksichtigen:

Je nach Ausführung und Einbausituation des Fensters/ der Klappe kann insbesondere die lichte Öffnungsweite variieren. Sie verringert sich beispielsweise, wenn die Öffnung direkt an eine Decke anschließt. Ebenso ist zu beachten, dass sich durch tiefe Laibungen der geometrische Querschnitt entsprechend verringert, da sich die nutzbare Höhe (hred) durch die Laibungstiefe verringert (siehe Bild 5 rechts).

Sollte der Abstand zur Störkontur (z. B. Decke) „s“ kleiner oder gleich der lichten Öffnungsweite „w“ sein, so ist in den Berechnungsformeln „w“ durch „s“ zu ersetzen (Bild 5 links und Mitte).

Abkürzungen
A g Freier geometrischer Querschnitt
a Abstand zwischen den Fenstern
b Lichte Öffnungsbreite
h Lichte Öffnungshöhe
w Lichte Öffnungsweite

Merkblatt
Dies ist ein Auszug aus dem Merkblatt 33027:2025-09: Öffnungen zur Rauchableitung – Hinweise zur Berechnung von Öffnungsflächen Herausgeber: ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V.), FVLR (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) Ergänzend finden Sie dort Berechnungsbeispiele sowie Informationen zur Öffnungsweite und zum freien geometrischen Querschnitt für Dachöffnungen.
www.zvei.org

Öffnungen zur Rauchableitung: Berechnung von Öffnungsflächen

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