Recht & Steuern
Neufassung der DIN 18531-5: Abdichtung von Balkonen und Loggien, Teil 1
Text: Prof. Dr. -Ing. Peter Schmidt | Foto (Header): © PHOTOGRAPHEE.EU – STOCK.ADOBE.COM
Seit August 2025 liegt die Neufassung der DIN 18531-5 vor, die die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen regelt. Die Norm ersetzt die bisherige Ausgabe aus dem Jahr 2017 und umfasst einige wesentliche Änderungen und Neuerungen.
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 3.2026
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Inhalte des Beitrags
Die DIN 18531-5 [1] ist Teil der fünfteiligen Normenreihe DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“. Während die Teile 1 bis 4 der DIN 18531 (DIN 18531-1 [2], DIN 18531-2 [3], DIN 18531-3 [4] und DIN 18531-4 [5]) für die Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern gelten, erstreckt sich der Anwendungsbereich der hier betrachteten DIN 18531-5 ausschließlich auf die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen. DIN 18531-5 stellt somit ein eigenständiges Regelwerk innerhalb der DIN 18531er-Normenreihe dar und wird – mit Ausnahme einiger Verweise – unabhängig von den anderen Teilen angewendet (Bild 1).
Begriffe sowie Abkürzungen und Beziehungen
Bei der Anwendung der DIN 18531-5 ist zusätzlich die DIN 18195 [6] zu beachten, die als Rahmendokument der Abdichtungs-Normenreihe sämtliche Begriffsdefinitionen sowie Abkürzungen und Bezeichnungen enthält. Nachfolgend werden einige wichtige Begriffe sowie Abkürzungen und Bezeichnungen erläutert, die im Zusammenhang mit der Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen verwendet werden und in diesem Beitrag vorkommen.
Balkon: Unter einem Balkon ist nach DIN 18195 eine nutzbare Plattform zu verstehen, die über dem Geländeniveau liegt und aus der Fassade hervorspringt. Darüber hinaus befindet sich unter einem Balkon kein genutzter Raum.
Loggia: Eine Loggia ist nach [6] eine nutzbare Plattform, die teilweise oder vollständig hinter die Fassade zurückspringt und wie bei einem Balkon nicht über einem genutzten Raum liegt.
Laubengang: Ein Laubengang ist eine linienförmige Plattform an einem Gebäude, die zur Erschließung mehrerer Wohnungen oder Nutzungseinheiten dient. Unter einem Laubengang liegen ebenfalls keine genutzten Räume.
Abdichtungsbauart: Die Abdichtungsbauart beschreibt den stofflichen und konstruktiven Aufbau der Abdichtungsschicht, z. B. Abdichtungsbauart mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, Flüssigkunststoff.
Abdichtungsbauweise: Die Abdichtungsbauweise beschreibt die Lage der Abdichtungsschicht im Schichtenaufbau, z. B. Abdichtungsschicht auf der Wärmedämmschicht.
Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV): Hierbei handelt es sich um eine Verbundabdichtung, die aus einer Abdichtungsschicht besteht, auf die Fliesen oder Platten mittels Dünnbettmörtel oder Klebstoff im Verbund appliziert sind. Für die Abdichtungsschicht dürfen flüssig zu verarbeitende Stoffe (AIV-F) und bahnenförmige Abdichtungsstoffe (Kunststoffbahnen) (AIV-B) verwendet werden (Bild 2). Abkürzungen und Bezeichnungen, die im Zusammenhang mit der Abdichtung von Balkonen verwendet werden, sind in der Tabelle S. 54 unten angegeben.
Anmerkung:
Zur Vereinfachung wird nachfolgend anstelle der Bezeichnung „Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ die kürzere Form „Abdichtung von Balkonen“ verwendet.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der DIN 18531-5 erstreckt sich auf die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen. Die Regelungen gelten für Abdichtungen von Neubauten sowie für die Erneuerung der Abdichtung im Bestand. Das bedeutet, dass die Regelungen der aktuellen DIN 18531-5 (Ausgabe 2025-08) grundsätzlich auch für die Reparatur oder Erneuerung von Altabdichtungen anzuwenden sind, selbst wenn die Abdichtung nach früheren Normen geplant und ausgeführt wurde. Ein Bestandsschutz hinsichtlich der Anwendung älterer Regelwerke für bestehende Abdichtungen existiert somit nicht. Für die Abdichtung können bahnenförmige Abdichtungsstoffe (Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen) sowie flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe (FLK, AIV-F) verwendet werden. Außerdem dürfen auch Beschichtungen mit den Oberflächenschutzsystemen OS 8, OS 10 oder OS 11, die in der Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL SIB) [7] bzw. der TR Instandhaltung [8] geregelt sind, angewendet werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Beschichtungen zwar das Eindringen von schädigenden Stoffen in Betonbauteile verhindern und die Beanspruchbarkeit gegen mechanische Einwirkungen erhöhen, jedoch nicht als Abdichtung im Sinne der DIN 18531-5 gelten. Für Beschichtungen gilt der informative Anhang A in DIN 18531-5. DIN 18531-5 gilt dagegen nicht für Versiegelungen sowie für wasserundurchlässige Bauteile, wie z. B. Bauteile aus wasserundurchlässigem Beton nach der WU-Richtlinie [9].
Änderungen gegenüber der bisherigen Ausgabe
Gegenüber der bisherigen Ausgabe aus dem Jahr 2017 (DIN 18531-5:2017-07 [10]) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
— Aufnahme AIV-B: Erweiterung der Regeln für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (Verbundabdichtungen), indem für diese Abdichtungsbauart zukünftig auch bestimmte bahnenförmige Abdichtungsstoffe zugelassen sind (AIV-B).
— Türanschlüsse: Überarbeitung und Präzisierung der Regelungen zu Türanschlüssen. Insbesondere wurden die Planungsgrundsätze für Anschlusshöhen von weniger als 5 cm erweitert, da Übergänge mit geringer Schwellenhöhe und barrierefreie Zugänge gefordert werden.
— Anhang A: Umwidmung des bisher normativen Anhangs A („Beschichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen“) in informativ. Grund für die Änderung in informativ ist, dass Beschichtungen nicht als Abdichtungen im Sinne der Norm gelten.
— Abbildungen: Wegfall sämtlicher Abbildungen. Der Grund hierfür liegt darin, dass Abbildungen nicht sämtliche Konstruktionsvarianten abdecken und höchstens als Prinzipskizzen gelten können. Zur Vermeidung von Unklarheiten und ggf. entstehenden Widersprüchen mit anderen Anforderungen (z. B. Wärmeschutz) wurde entschieden, keine Abbildungen mehr in die Neufassung aufzunehmen.
— inhaltliche Aktualisierung und redaktionelle Überarbeitung (z. B. Anpassung der Normverweise)
Struktur der DIN 18531-5
Die Struktur der DIN 18531-5 ergibt sich aus folgender Auflistung.
1. Anwendungsbereich
2. Normative Verweisungen
3. Begriffe
4. Anforderungen an die Abdichtung
5. Einwirkungen auf die Abdichtung
6. Planungsgrundsätze
7. Stoffe
8. Abdichtungsbauarten
9. Ausführung der Abdichtung
10. Instandhaltung
Anhang A (informativ): Beschichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen
Gegenüber der vorigen Ausgabe der Norm aus dem Jahr 2017 (DIN 18531- 5:2017-07 [10]) wurde die Struktur leicht verändert. Das bisherige Kapitel 7 „Schutzschichten, Schutzlagen und Nutzschichten“ wurde als Unterabschnitt in das Kapitel 7 „Stoffe“ eingefügt. Die Norm umfasst daher nur noch 10 Kapitel gegenüber 11 Kapiteln in der vorigen Ausgabe. Der Seitenumfang wurde allerdings etwas erweitert. Das neue Dokument umfasst 31 Seiten gegenüber 26 Seiten bei der bisherigen Fassung. Die Erweiterung liegt im Wesentlichen an den ausführlicheren Regeln für Türanschlüsse und an der Aufnahme von Regeln für bahnenförmige Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B).
Mit der Neufassung der DIN 18531-5 steht ein umfassendes Regelwerk für die Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen zur Verfügung. Das Dokument berücksichtigt aktuelle Entwicklungen, wie z. B. die Forderung nach Barrierefreiheit und die Verwendung neuer Abdichtungsstoffe (AIV-B) und gibt hierfür entsprechende Regelungen an.
Aufgrund des Umfangs der Norm wird in diesem Beitrag nur auf wichtige grundlegende Regeln sowie auf die wesentlichen Änderungen (Aufnahme von Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten – AIV-B) eingegangen.
Anforderungen an die Abdichtung
Die Abdichtung von Balkonen soll das Eindringen von Niederschlagswasser in die Baukonstruktion (d. h. in die Balkonplatte und in angrenzende Bauteile) für die vorgesehene Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einwirkungen mit der erforderlichen Zuverlässigkeit verhindern. Dadurch sollen Schäden an den Bauteilen sowie an der Inneneinrichtung vermieden werden.
Damit diese Anforderungen erfüllt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Im Einzelnen dürfen nur geeignete, d. h. zugelassene Abdichtungsbauarten verwendet werden, die mit den hierfür vorgesehenen Verfahren ausgeführt werden. Weiterhin sind Bewegungen des Untergrunds (z. B. Verformungen, Durchbiegung) bei der Planung zu beachten. Außerdem muss die Abdichtung eine ausreichende Rissüberbrückungsfähigkeit aufweisen, um die zu erwartenden Risse (Neurissbildungen, Rissbreitenänderungen) im Untergrund schadlos überbrücken zu können. Die Abdichtung muss beständig gegenüber Lösungen aus Beton und Mörtel, gegen länger stehendes Wasser (Pfützen) sowie gegen UV-Strahlung und witterungsbedingte Einwirkungen sein. Die für die Herstellung der Abdichtung verwendeten Stoffe müssen untereinander sowie mit Stoffen, mit denen sie in direkten Kontakt kommen, verträglich sein; andernfalls sind Trennlagen vorzusehen. Die Abdichtung muss außerdem eine ausreichende Dauerhaftigkeit aufweisen, d. h. ihre Eigenschaften dürfen sich bei den aus der Nutzung zu erwartenden Einwirkungen, nicht nachteilig verändern. Bestand und Funktionsfähigkeit der Abdichtung müssen für die vorgesehene Nutzungsdauer erhalten bleiben.
Diese Anforderungen werden erfüllt, wenn die Abdichtung nach den Regelungen der DIN 18531-5 geplant, ausgeführt und instand gehalten wird.
Planungsgrundsätze
Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstruktionsvarianten werden in der Norm lediglich Planungsgrundsätze, d. h. keine Detaillösungen, angegeben.
GEFÄLLEPLANUNG
Das Gefälle dient zur Ableitung des Niederschlagswassers von der benetzten Fläche zu den Abläufen und Rinnen. Ein ausreichendes Gefälle verhindert somit Pfützenbildung und stehendes Wasser. Nach DIN 18531-5 gelten folgende Regelungen für das planerische Gefälle:
1. Regelfall: Im Regelfall sollte das planerische Gefälle der Abdichtungsschicht von Balkonen mindestens 1,5% betragen.
2. Verbundabdichtungen: Bei Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F, AIV-B) muss das Gefälle der Abdichtungs- und Nutzschicht mindestens 1,5% betragen; ein geringeres Gefälle ist nicht zulässig. Grund hierfür ist, dass bei einer nicht ausreichenden Wasserableitung aufgrund eines zu geringen Gefälles der Verlegemörtel bei Frost geschädigt werden kann (Auffrieren) und dadurch die Funktionsfähigkeit der Schutz- und Nutzschicht sowie der Abdichtung beeinträchtigt wird.
3. Bei Schutzschichten oder Belägen, die durch geringe Mengen stehenden Wassers (z. B. Pfützen) geschädigt werden können (z. B. Plattenbeläge im Mörtelbett), muss die Wasserableitung durch ein ausreichend großes planerisches Gefälle der Abdichtungsschicht sichergestellt sein. Ein Zahlenwert für das Mindestgefälle wird in der Norm nicht angegeben; das Mindestgefälle ist im Einzelfall festzulegen.
Es ist zu beachten, dass das angegebene Mindestgefälle eine planerische Größe darstellt. Das bedeutet, dass das tatsächliche Gefälle von dem planerischen Wert lokal abweichen kann, z. B. im Bereich von Bahnenüberlappungen oder aufgrund der Ausnutzung von Toleranzen (z. B. nach DIN 18202 [11]). Das Gefälle kann durch Neigung der tragenden Bauteile oder durch eine zusätzlich aufzubringende Gefälleschicht (z. B. Gefälleestrich) hergestellt werden.
ENTWÄSSERUNG
Planung und Ausführung der Entwässerung sind nach DIN EN 12056-3 [12] und DIN 1986-100 [13] durchzuführen. Wichtige Planungsgrundsätze:
— Abläufe sind grundsätzlich in den Tiefpunkten anzuordnen; Einflüsse infolge der Durchbiegung der Tragkonstruktion (Balkonplatte) sind bei der Positionierung der Abläufe zu beachten.
— Abdichtungsschicht und Belagoberfläche müssen getrennt entwässert werden; es sind daher geeignete Abläufe zu verwenden, die beide Ebenen entwässern.
— Mindestabstände der Abläufe untereinander sowie zu Durchdringungen, aufgehenden Bauteilen und Außenkanten sind einzuhalten (siehe Tabelle).
— Für jeden Ablauf ist ein Notablauf bzw. Notüberlauf vorzusehen, damit die Wasserableitung auch bei verstopftem Hauptablauf sichergestellt ist.
— Abläufe müssen für die Instandhaltung (insbesondere Reinigung) zugänglich sein.
Anschlüsse an aufgehende Bauteile
An aufgehenden Bauteilen (z. B. Außenwände) ist die Abdichtung hochzuführen. Dadurch wird der Sockelbereich des aufgehenden Bauteils vor Spritzwasser und Oberflächenwasser geschützt und ein Eindringen von Wasser in die Baukonstruktion verhindert. Die Anschlusshöhe, d. h. das Maß zwischen oberem Abdichtungsrand und Belagoberfläche, sollte mindestens 15 cm betragen. In schneereichen Gebieten (z. B. Schneelastzone 3 nach DIN EN 1991-1-3/ NA [14]) sowie bei ungünstigen konstruktiven Bedingungen können auch größere Anschlusshöhen erforderlich sein; diese sind im Einzelfall festzulegen. Die Ausbildung von Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen ist von der Art der Wassereinwirkung abhängig, wobei eine Unterscheidung in Anschlüsse mit und ohne Wassereinwirkung vorgenommen wird.
Anschlüsse mit Wassereinwirkung
Bei Anschlüssen mit Wassereinwirkung ist der obere Abdichtungsrand direkt der Witterung ausgesetzt. In diesem Fall muss der Abdichtungsrand so befestigt werden, dass er nicht abrutschen und nicht hinterlaufen werden kann. Bei bahnenförmigen Abdichtungen muss die Abdichtungsschicht mit Klemmschienen oder Klemmprofilen linienförmig am Untergrund fixiert werden. Der Abstand der Befestigungsmittel darf bei Klemmschienen 15 cm und bei Klemmprofilen 20 cm nicht überschreiten. Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Klemmwirkung muss der Untergrund ausreichend eben sein. Anschlüsse mit Klemmprofilen müssen zusätzlich mit einer Dichtstofffase gegen Hinterlaufen geschützt werden. Bei vertikalen Fugen im aufgehenden Bauteil (z. B. bei Betonfertigteilen) ist der Anschluss so zu planen, dass Bewegungen über die Fuge nicht behindert werden, d. h., Klemmschienen und -profile dürfen über Fugen nicht durchlaufen. Bei Abdichtungen mit FLK oder bei AIV-B kann auf eine mechanische Befestigung des Abdichtungsrands verzichtet werden, wenn eine ausreichende Haftung des Untergrunds gegeben ist.
Anschlüsse ohne Wassereinwirkung
Bei Anschlüssen ohne Wassereinwirkung wird die Abdichtung hinter einer Wandbekleidung (z. B. Wärmedämmverbundsystem) an der Wand hochgeführt. Der Abdichtungsrand ist somit vor Einwirkungen durch Wasser geschützt. Weitere Maßnahmen sind i. d. R. nicht erforderlich (Bild 5). Für Planungsgrundsätze für weitere Details und Bauteile (Durchdringungen, Bewegungsfugen, Abschlüsse, Schutz- und Nutzschichten) wird auf die Norm verwiesen.
In Teil 2 dieser Reihe berichten wir in Ausgabe 4.2026 über die Abdichtungsbauarten und Stoffe bei der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
Quellen/Literatur
[1] DIN 18531-5:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
[2] DIN 18531-1:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
[3] DIN 18531-2:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
[4] DIN 18531-3:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Abdichtungsbauarten, Ausführung und Details
[5] DIN 18531-4:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
[6] DIN 18195:2025-12: Abdichtung von Bauwerken – Begriffe
[7] DAfStb-Richtlinie: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL SIB); 2001-10; hrsg. v. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb)
[8] Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung); 2021-01; hrsg. v. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
[9] DAfStb-Richtlinie: Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie); Ausgabe 2017-12; hrsg. v. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb), Berlin
[10] DIN 18531-5:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen; zurückgezogenes Dokument; ersetzt durch DIN 18531-5:2025-08
[11] DIN 18202:2019-07: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke
[12] DIN EN 12056-3:2001-01: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung
[13] DIN 1986-100:2016-12; Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
[14] DIN EN 1991-1-3/ NA: 2019- 04: Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1 – 3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten
Der Autor
Prof. Dr. -Ing. Peter Schmidt
1998 erhielt er den Ruf auf die Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen der Universität Siegen. Prof. Schmidt ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Weiterhin hält er Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen des Bauwesens.
schmidt@bauwesen.uni-siegen.de









