Planung, Abstimmung, Abnahme: Sichtbeton im Wohnungsbau

Planung, Abstimmung, Abnahme: Sichtbeton im Wohnungsbau

Energie, Technik & Baustoffe

Planung, Abstimmung, Abnahme: Sichtbeton im Wohnungsbau

Text + Foto (Header): © tektur  / Fotolia

Sichtbeton bzw. sichtbar belassene Betonflächen werden zunehmend auch im modernen Wohnungsbau eingesetzt, sei es aus optischen Gründen oder um Kosten zu sparen. Dem Planer kommt bei diesem Baustoff bei der Beratung des Bauherrn, der Planung, Koordination und Bauüberwachung eine besondere Bedeutung zu.

Auszug aus:

Alle Inhalte des Beitrags auf einen Blick:

  • Sichtbeton kann sowohl außen als auch im Innenbereich genutzt werden, z. B. als Sichtbetonwand, Sichtbetontreppe oder Bodenbelag. Je nach Anwendungsgebiet sind andere bautechnische Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Verschiedene Sichtbetonklassen (SB1, SB2, SB3 und SB4) bieten unterschiedliche Qualitäts- und Preisoptionen, die je nach Vorstellungen und Budget des Bauherrn variieren können.
  • Bei der Bauausführung sind Erprobungs- und Ansichtsflächen notwendig. Sämtliche Sichtbetonanforderungen und Herstelltechnologien müssen an diesen Musterflächen erfasst werden (z. B. Abstandhalter, Ankerlöcher und Schalhautstöße).

Wie kann man Sichtbeton besser beschreiben als mit den japanischen Worten „shibui“ für edle Schlichtheit und „wabi“ für rustikal-einfach. Doch reicht diese Beschreibung für Sichtbeton aus? Weiß der Architekt, was der Bauherr mit dieser Beschreibung erwartet, und kann damit eine Baufirma ein Kostenangebot erstellen? Nein, mit ein paar Sätzen kann man die Empfehlungen für die Sichtbetonplanung bzw. -ausführung nicht beschreiben, dafür sind ganze Bücher erforderlich [3.1].

Die DIN 18217 „Betonflächen und Schalungshaut“ [1.3] und der Kommentar derselben [3.2] beschreiben treffend die Zusammenhänge: „Betonflächen sind das Spiegelbild der Schalungshaut oder das Ergebnis nachträglicher Bearbeitung und/oder Behandlung“ und „Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen sind sichtbar bleibende Betonflächen, für die eine eindeutige und praktisch ausführende Beschreibung vorliegen muss“.

Anforderungsprofil

Um Enttäuschungen über das Ergebnis zu vermeiden, ist die Erwartung an Sichtbeton zu definieren. Der Planer – in der Regel der Architekt – muss den Bauherren beraten und über die Eigenschaften des Betons bzw. die geplante Baukonstruktion aufklären. Über dieses Beratungsgespräch ist ein Protokoll zu erstellen, das beide unterschreiben. Hinweise dazu enthält die DIN 18205 [1.1].

Die Anforderungen sind vom Planer in einem Schalungsmusterplan darzustellen, der folgende Informationen enthält:

  • Sichtbetonklasse (SB1, SB2, SB3, SB4)
  • Betonfarbton (z. B. farbiger Beton)
  • Betonrezeptur (Betoningenieur)
  • Schalhautklassen (glatt, strukturiert, texturiert)
  • Ausbildung der Schalelemente, -stöße
  • Schalhautbefestigung (Nagel- und Schraublöcher)
  • Plattenstöße (Schließung, Grate)
  • Bauteil- und Dehnungsfugen
  • Schattenfugen (Flächengliederung)
  • Arbeitsfugen (Zeit- und Betoniermöglichkeit)
  • Fugenaufteilung (Ansichtszeichnungen)
  • Schalungsanker (Ansichtszeichnungen)
  • Ankerlöcher (Verschlussart, Konen)
  • Porigkeit (Porigkeitsklassen, „Lunker“)
  • Bautoleranzen (Ebenheit, zulässige Toleranzen)
  • Einbauteile (z. B. Lampen, Handläufe)
  • Kantenausbildung (scharf, Fasen)
  • Beanstandungen (Reparaturgrenzen)
  • Vertrag (Schiedsgutachten)
  • Betonkosmetik (zulässig?)
  • Bauabnahme (Betrachtungsabstand usw.)

Die Innenwand ist mit einer Brettschalung in Sichtbeton ausgeführt.
FOTO: JOACHIM SCHULZ

Innen und Außen

Bei Sichtbeton im Innenbereich sind einige Informationen für den Bauherrn von besonderem Interesse. So sollte er über mechanische Beschädigungen aufgeklärt werden, die eventuell durch Betonkosmetik behoben werden müssen. Nachträgliche, zusätzliche Elektroleitungen sind schwer umzusetzen, da kein Schlitzen möglich ist. Auch das Befestigen von Bildern und Regalen ist nur erschwert möglich. Zudem bedarf es einer besonderen Reinigung der Oberfläche, und die Farbe kann – durch Streichen – nicht verändert werden. Für die Wirkung im „Industrie-Design“ sind große Flächen erforderlich.

Im Außenbereich gilt der Spruch „Bauen ist ein Kampf mit dem Wasser“ – so auch an der Fassade: Wasser muss fließen und darf nicht ruhen. Deshalb ist immer ein Gefälle erforderlich. Auf Vorsprünge oder Scharfkantigkeit (ohne Gefälle) sollte verzichtet werden. Andernfalls ist eine Vermoosung vorprogrammiert.

Die Natur lehrt uns allein durch das Hinsehen, was falsch oder was richtig ist. Deshalb stand im alten DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ (2004) [2.1] sinnvollerweise unter anderem:  Bei bewitterten Ansichtsflächen muss eine kontrollierte Ableitung des Regenwassers geplant werden, um Schmutzfahnen auf der Betonfläche zu verhindern.“ In der neuen Ausgabe wurde dieser erforderliche Hinweis leider nicht mehr übernommen. Eine unkontrollierte Verschmutzung der Fassade kann jedoch durch die richtige Ausbildung der baulichen Details auf Dauer verhindert werden. Im DBV-Sachstandsbericht „Sichtbetonkosmetik“ [2.2] wird endlich darauf hingewiesen: „Problematisch hinsichtlich der Dauerhaftigkeit von Sichtbetonkosmetik sind horizontale, direkt beregnete Flächen im Außenbereich, wie z. B. Wandkronen.“

Balkondecken können als Fertigteile in Sichtbeton ausgeführt werden. Die Vorteile sind unter anderem, dass das tragende Stahlbetonfertigteil in Sichtbeton und als „Weiße Wanne“ ausgeführt ist, die gleichzeitig Bodenbelag und Abdichtung ist. Da dadurch nur ein Gewerk (Betonbau) beteiligt ist, ergibt sich zudem eine Zeitersparnis.

Keine Wasserableitung auf der Wandkrone? Das wären die Folgen …
FOTO: JOACHIM SCHULZ

Sichtbetonklassen

Für Sichtbeton gibt es unterschiedliche Qualitäts- und Preisklassen. Die Sichtbetonklassen 1 und 2 liegen preislich noch im Rahmen. Der Bauherr muss jedoch entscheiden, ob für ihn und das Bauvorhaben das eventuelle rustikale Erscheinungsbild z. B. für Wohnräume passend ist. Ab Sichtbetonklasse 3 und 4 wird es „teuer“, d. h., eine „Ersparnis“ gegenüber dem Wandputz ist nicht gegeben. Ab Sichtbetonklasse 4 ist sogar zusätzlich mit einer stellenweisen Betonkosmetik zu rechnen.

Ausführungsplanung

Oftmals werden die Anforderungen an den Sichtbeton und seine Ausführung nur in einem Leistungsverzeichnis beschrieben. Dies reicht für die Ausführung jedoch nicht aus. Gebaut wir nach Plänen, d. h. nach einer Ausführungsplanung, insbesondere nach Details und nicht nach einem Leistungsverzeichnis. Dieses hat nur die Aufgabe, für Leistungen entsprechende Preise abzufragen. Laut § 34 HOAI gehören zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume:

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • Ausführungs‑, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

Die Koordinierungstätigkeit ist eine zentrale Aufgabe in der Ausführungsplanung und umfasst neben der terminlichen Koordination der Planungsbeteiligten auch die umfassende technische und wirtschaftliche Abstimmung.

Sichtbetonklassen (SB = Sichtbeton) gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1]


 

Klasse SB 1

FOTO: JOACHIM SCHULZBetonflächen mit geringen gestalterischen Anforderungenz. B. Kellerbereiche oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher NutzungKosten: niedrig
Klasse SB 2

FOTO: JOACHIM SCHULZ
Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungenz. B. Treppenhausbereiche bzw. Nebenräume, AbstellräumeKosten: mittel
Klasse SB 3

FOTO: JOACHIM SCHULZBetonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungenz. B. Fassaden im Hochbau bzw. Wohnräume, insbesondere WohnzimmerKosten: hoch
Klasse SB 4

FOTO: JOACHIM SCHULZBetonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutungz. B. repräsentative Bauteile im HochbauKosten: sehr hoch

Muster- und Referenzflächen (Ortbeton)

Für Sichtbeton sind „Erprobungsflächen“ in den Untergeschossen vorzusehen, die in der Ausführungsplanung gekennzeichnet sind. Sie sind so zu wählen, dass sie hinsichtlich ihrer Abmessungen (Decken‑, Wanddicke), Öffnungen (Aussparungen), Bewehrungsgrad (Stahlmenge), Schalungsgrad (Verhältnis Beton zur Schalfläche) usw. dem geplanten Bauwerk (M 1:1) entsprechen. Alle Sichtbetonanforderungen und Herstelltechnologien sind an diesen Musterflächen zu erfassen (z. B. Ankerlöcher, Schalhautstöße, Arbeitsfugen, Eckausbildung, Schutz der Anschlussbewehrung usw.). Aus geeigneten Erprobungsflächen sind Ansichtsflächen auszusuchen, die die vertragliche Referenz definieren, sogenannte Referenzflächen. Es ist ein Abnahmeprotokoll (Fotodokumentation) zu erstellen, welches Grundlage für die zukünftige Sichtbetonbeurteilung wird.

Muster Sichtbetonfertigteile

Die Betonoberflächen-Seiten werden unterteilt in geschalte Seiten und die Einfüllseite. Die Anforderungen an die Einfüllseite (nicht geschalte Seite) sind besonders zu beschreiben, unter anderem als abgezogene, abgeriebene, handgeglättete, flügelgeglättete oder gerollte Oberflächen bzw. Oberflächen mit Besenstrich.

Abstandhalter

Abstandhalter können sich an der Sichtbetonoberfläche abzeichnen. Daher ist eine systematische Verlegung bzw. Planung erforderlich (siehe DBV-Merkblatt „Abstandhalter“). Die DIN EN 1992-1-1 macht Angaben zum Vorhaltemaß oder Verlegemaß als Grundlage zur Mindestbetondeckung, aus der die unterschiedlichen Abstandhalter gewählt werden können. Eine Bemusterung der Abstandhalter sowie entsprechende Hinweise im Leistungsverzeichnis sind daher erforderlich und schriftlich zu vereinbaren.

Ankerlöcher

Die Ankerlöcher der Schalung sind mittels Vorsatz-Konen (Durchmesser ca. 40 mm) auszubilden, abzudichten und mit entsprechenden Betonstöpseln aus Beton gleicher Farbe zu verschließen (Grenzmuster). Die Betonstöpsel müssen bezüglich der Wandoberfläche 7 mm nach innen versetzt sein. Es sind Betonstöpsel in mindestens fünf verschiedenen Farben (Farbtönen) vorzuhalten, um diese dem Farbton der jeweils vorgefundenen Betonfläche anpassen zu können.

Bewehrung

Auch bei dichter Bewehrung muss das ausführende Unternehmen durch geeignete Maßnahmen eine gute Einbringung und Verdichtung des Betons sicherstellen, z. B. durch den Einsatz von an die Bewehrungsabstände („Rüttelgassen“) angepassten Rüttlern. Die Architekten-Bauleitung hat dies ständig zu überprüfen und bei Abweichungen sofort den Tragwerksplaner zu informieren. Die Lagerung der Bewehrung hat grundsätzlich witterungsgeschützt zu erfolgen. Es ist nichtrostender Bindedraht zu verwenden. Rostabzeichnungen
auf der Schalung bzw. der Betonoberfläche sind unzulässig.

Das tragende Stahlbetonfertigteil ist in Sichtbeton und als „Weiße Wanne“ ausgeführt, das spart Bodenbelag und Abdichtung.
FOTO: JOACHIM SCHULZ

Schalungsstoß

Die Arbeitsfuge ist so auszuführen, dass zwischen unterem und oberem Betonierabschnitt lediglich eine minimale Kante von max. 3 mm entsteht. Die Schnittkanten müssen wieder lackiert bzw. imprägniert werden. In die Nut wird ein Schalungsfugenband (geschlossenzellig, nicht saugend) eingeklebt. Die Tafel ist exakt auszurichten. Es ist für ein gleichmäßiges Anliegen bzw. Anpressen der Schalung und Dichtung Sorge zu tragen. Hierzu wird der Einsatz von Drehmomentschlüsseln bzw. Vorspanneinrichtungen empfohlen. Die Schalung bzw. Fuge muss absolut wasserundurchlässig sein. Verfärbungen der Betonfläche aufgrund einer undichten Schalung (Veränderung Wasser-Zement-Wert) sind nicht zulässig. Vor dem Verschluss der Schalung ist diese von der Bauleitung abzunehmen.

Qualitätssicherung

Bei einem Bauprojekt muss das ausführende Unternehmen für die gesamte Bauzeit dafür sorgen, dass ein Betoningenieur mit nachgewiesenen Erfahrungen im Sichtbetonbereich zur Verfügung steht. Der Nachweis der Qualifikation des Betoningenieurs ist mit dem Angebot abzugeben. Auf Grundlage des Sichtbeton-Anforderungsprofils muss bis spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung eine Broschüre „Sichtbetonkonzept“ vorgelegt werden, aus der hervorgeht, durch welche Maßnahmen die Anforderungen aus der Architektenplanung und Ausschreibung die hochwertige Sichtbetonausführung zielsicher erreicht werden. Dazu gehören unter anderem ein Betonierplan mit Informationen zu Betonrezeptur, Ausführung, Kontrolle, Wettervorhersage, Ausschalfristen und Nachbehandlung.

Für jede Sichtbetonarbeit müssen ein Protokoll sowie eine Fotodokumentation erstellt werden und spätestens wöchentlich als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Vor dem Verschluss der Schalung, d. h. vor dem Betonieren, hat eine gemeinsame Überprüfung (durch die Bauleiter des Bauherrn und des ausführenden Unternehmens) zu erfolgen. Dabei muss ein Protokoll im Hinblick auf die absolute Dichtigkeit der Schalungsstöße und weiteren Anforderungen gemäß der Planung erstellt werden.

Die Leistungen müssen immer von denselben Handwerkern ausgeführt werden, sogar bereits bei den Erprobungsflächen im Untergeschoss. Auf einer Namensliste muss erfasst werden, wer für die folgenden Arbeiten verantwortlich ist:

  • Reinigung der Arbeitsfuge vor Verschließung der Schalung
  • Ausführung/Überprüfung der Dichtigkeit von Schalungsstößen/Ankerlöchern/Arbeitsfugen
  • Ausführung der Abstandhalter
  • Auftrag der Trennmittel

Die Wand weist maximal Sichtbetonklasse 2 auf.
FOTO: JOACHIM SCHULZ

Treppenhauswände in Sichtbeton mit Treppen aus Betonfertigteilen.
FOTO: JOACHIM SCHULZ

Nachbehandlung des Sichtbetons

Die Bauteile müssen bis zum Ende der Bauzeit mit reißfesten Folien oder Planen abgedeckt und durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Vor und nach dem Betonieren von Deckenabschnitten sind darunter liegende Sichtbetonflächen auf Rostfahnen und andere Verschmutzungen zu prüfen und ggf. zu reinigen. Die fertiggestellten Bauteile müssen mit Faserplatten oder Mehrschichtholzplatten insbesondere vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Der Schutz ist so anzubringen, dass er dauerhaft bis kurz vor der Gesamtfertigstellung des Bauwerks das jeweilige Bauteil schützt und dass er zum Einbringen des Bodens partiell im unteren Teil zurückgebaut werden kann. Die hierzu notwendigen Abstandhalter sind im Bereich der Konen bzw. Abspannlöcher anzuordnen. Ein Platzieren an anderer Stelle kann irreversible Schäden an der Betonoberfläche hervorrufen (Verfärbungen) und ist deshalb untersagt.

Betonkosmetik

Die Anforderungen an den Sichtbeton werden immer größer, die Kenntnis über Baukonstruktion und Baustoffkunde jedoch scheinbar immer geringer. Somit können oftmals die Erwartungen des Bauherrn nicht erfüllt werden. Bei Ausbesserungen ist darauf zu achten, dass nicht der erstbeste Reparaturmörtel zur Ausführung kommt. Die Industrie bietet heutzutage eine große Farbpalette von Spezialspachteln mit entsprechenden Verarbeitungstechniken an. Es empfiehlt sich, vorab an einer Erprobungsfläche den Farbton und die Technik zu testen und genehmigen zu lassen.

Für die Mängelbeseitigung, wie etwa in Form einer Betonkosmetik, sowie den Schutz und die Betoninstandsetzungsarbeiten ist Know-how erforderlich.

Natürlich sollte nicht das Ziel sein, dass die ausführende Baufirma „schlechten“ sichtbaren Beton ausführt, dabei eine umfangreiche Betonkosmetik einkalkuliert und als hochwertigen Sichtbeton präsentiert. Der Charakter einer materiell „echten“ Betonoberfläche geht durch die großflächige Retusche immer mehr verloren.

Bauabnahme

Bei der Bewertung von Sichtbetonflächen ist zu berücksichtigen, dass bei jeder handwerklichen Leistung Unregelmäßigkeiten nicht völlig zu vermeiden sind und Sichtbeton im Sinne der DIN 18217 als Betonflächen mit Anforderungen an das Aussehen – also als „sichtbar bleibende Betonflächen“ – definiert sind.

Deshalb sollte der Planer im Beratungsgespräch (Anforderungsprofil) oder ein Sichtbeton-Sachverständiger dem Bauherrn im Vorfeld erklären, dass die Erwartungshaltung an Sichtbetonflächen, wie etwa ein gleichmäßiger Farbton, nicht immer erfüllt werden kann.

Quellen/Literatur


DIN Normen
[1.1] DIN 18205:2016-11 Bedarfsplanung im Bauwesen
[1.2] DIN 1356-1:1995-02 Bauzeichnungen
[1.3] DIN 18217:1981-12 Betonflächen und Schalungshaut

Merkblätter
[2.1] DBV-Merkblatt Sichtbeton, 2015
[2.2] DBV-Sachstandsbericht „Sichtbetonkosmetik“ 2016-12

Literatur
[3.1] Schulz, Joachim: „Handbuch Sichtbeton“, Verlag Bau+Technik
[3.2] Schulz, Joachim: „Sichtbeton Planung – Kommentar zur DIN 18217“, Springer Verlag

Der Autor


Dipl.-Ing. Joachim Schulz
Joachim Schulz, geschäftsführender Gesellschafter der IGS Ingenieur-Gesellschaft Schulz, ist Architekt, beratender Ingenieur und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK für „Schäden an Gebäuden“. Als Lehrbeauftragter unterrichtete er an der Beuth Hochschule für Technik Berlin in den Bereichen Baustoffe/Bauchemie und Sichtbeton. Joachim Schulz ist europaweit als Bausachverständiger tätig. Darüber hinaus ist er Dozent, unter anderem für juristische Fachseminare, Baubehörden und Baukonzerne.

www.sichtbeton-handbuch.de

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