Energie, Technik & Baustoffe
Neufassung der DIN 18531-5: Abdichtung von Balkonen und Loggien, Teil 2
Text: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt | Foto (Header): © PHOTOGRAPHEE.EU – STOCK.ADOBE.COM
Seit August 2025 liegt die Neufassung der DIN 18531-5 vor, die die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen regelt. In Teil 1 dieser Reihe haben wir in der Ausgabe 3.2026 die Anforderungen an die Abdichtung, Planungsgrundsätze, Anschlüsse an aufgehende Bauteile sowie Anschlüsse mit und ohne Wassereinwirkung behandelt. Nun berichten wir über die Abdichtungsbauarten und Stoffe bei der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen.
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 4.2026
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Inhalte des Beitrags
Für das Thema der Tür- und Fensteranschlüsse im Zusammenhang mit der Abdichtung verweisen wir auf den Fachbeitrag in Ausgabe 6.2025.
Abdichtungsbauarten und Stoffe
Für die Abdichtung von Balkonen sind folgende Abdichtungsbauarten zulässig:
— Abdichtung mit einer Polymerbitumenbahn
(nach DIN 18531-2 [1], Tab. 1, Zeilen 4, 5 und 6; ausgenommen sind die Typen PYE-Vcu S5 und PYECu01 S5): Einlagige Verlegung auf mineralischen Untergründen (Beton, Zementestrich) unter einer Nutz- und Schutzschicht bzw. Schutzlage. Geeignete Stoffe für die Nutzschicht sind Platten im Splittbett oder auf Stelzlagern (jeweils auf einer Schutzlage) sowie Fliesen oder Platten auf einer Estrich- und Dränschicht auf einer Schutzlage.
— Abdichtung mit Kaltselbstklebebahnen (KSK) mit HDPE-Trägerfolie
(nach DIN/TS 20000-201 [2], Tab. 1, Zeile 12): Einlagige Verlegung unter einer Nutz- und Schutzschicht bzw. Schutzlage (Stoffe für die Nutzschicht wie zuvor).
— Abdichtung mit Flüssigkunststoffen (FLK)
(nach DIN 18531-5, 7.2.2.1): Der FLK muss eine Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Grundlage der ETAG 005 [3] bzw. EAD 030350-00-0402 [4] besitzen. Mindesttrockenschichtdicke d = 2,0 mm (bzw. Wert in der ETA), Leistungsstufen nach DIN 18531-5, Tab. 1. Zugelassen sind auch FLK mit integrierter Schutz- und Nutzschicht, die direkt begehbar sind. Hierzu wird auf die Abdichtungsschicht aus FLK eine weitere stoffidentische Schicht mit einer Einstreuung aus Kunststoffgranulat und Deckversiegelung (Dicke der Schutz-/Nutzschicht dNutz ≥ 1,0 mm) oder mit mineralischer Einstreuung und Versiegelung (dNutz ≥ 1,5 mm) aufgebracht (Bild 1).
— Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F, AIV-B)
nach DIN 18531-5, 7.2.2.3 (AIV-F) bzw. 7.2.3 (AIV-B).
— Polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung (PMBC)
nach DIN 18533-3 [5] für die Wassereinwirkungsklasse W3-E (siehe Norm).
— Alle Abdichtungsbauarten für genutzte Dächer
nach DIN 18531-3 [6] (siehe Norm).
Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B) wurden neu in die Norm aufgenommen. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen hierzu kurz erläutert.
AIV-B
Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B) bestehen aus einer Abdichtungsschicht aus Kunststoffbahnen, auf die Fliesen oder Platten als Schutz- und Nutzschicht in einem speziellen Mörtel bzw. Klebstoff verlegt werden (sog. Verbundabdichtung) (Bild 2). Der Vorteil gegenüber konventionellen Abdichtungen besteht darin, dass die Schicht aus Fliesen oder Platten als Nutzschicht dient und gleichzeitig den Schutz der Abdichtungsschicht übernimmt. Der Fliesen- bzw. Plattenbelag vereint somit zwei Funktionen, eine separate Schutzschicht ist nicht erforderlich. In der bisherigen Norm (Ausgabe 2017) waren lediglich Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F) geregelt. Da sich diese Abdichtungsbauart in der Praxis sehr bewährt hat, wurde das Portfolio mit der Neufassung der DIN 18531-5 um Verbundabdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen (AIV-B) erweitert.
AUFBAU UND STOFFE DER AIV-B
Für Verbundabdichtungen als AIV-B dürfen nur geeignete Abdichtungssysteme verwendet werden. Die Eignung muss durch einen Prüfbericht nach PG-AIV-B [7] für den „Anwendungsbereich B“ nachgewiesen werden. Für die Abdichtungsschicht in einer AIV-B dürfen nur Kunststoffbahnen auf thermoplastischer oder elastomerer Basis mit beidseitiger Vlieskaschierung und einer Dicke von mindestens 0,2 mm verwendet werden (Dicke ohne Vlieskaschierung). Die Bahnen müssen eine glatte Oberfläche aufweisen, profilierte Bahnen sind nicht zulässig. Sofern zusätzliche Stoffe an Anschlüssen und für die Abdichtung von Durchdringungen verwendet werden, wie z. B. Vliese, Dichtbänder, Dichtmanschetten, müssen diese geprüft und im Prüfbericht angegeben sein. Außerdem dürfen für die Verlegung der Fliesen und Platten nur zugelassene, d. h. im Prüfbericht aufgeführte Verlegemörtel oder Klebstoffe verwendet werden, die nach DIN EN 12004 [8] geprüft sind und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Zementmörtel muss mindestens der Klasse S1 (verformbarer Mörtel oder Klebstoff) nach DIN EN 12004 entsprechen.
Für die Schutz- und Nutzschicht dürfen folgende Stoffe verwendet werden:
— stranggepresste oder trockengepresste keramische Fliesen und Platten nach DIN EN 14411 (Gruppe AIa, AIb, BIa, BIb) [9]
— Bodenklinkerplatten nach DIN 18158 [10]
— Naturwerkstein nach DIN EN 12057 [11] (Fliesen) oder DIN EN 12058 [12] (Platten)
— Betonwerkstein nach DIN 18500-1 [13]
AUSFÜHRUNG DER AIV-B
Bei der Ausführung von AIV-B sind neben den allgemeinen Anforderungen (geeignete Witterungsbedingungen, d. h. Temperaturen über +5 °C, keine Nässe, kein Schnee oder Eis, kein Wind) die Anforderungen an den Untergrund (sauber, trocken, eben, ausreichend tragfähig und fest) sowie weitere, bauartspezifische Regeln zu beachten, die sich wie folgt zusammenfassen lassen.
Die Kunststoffbahn wird vollflächig mit Mörtel oder Klebstoff auf einen festen sowie vorbereiteten und ggf. vorbehandelten mineralischen Untergrund aufgeklebt; geeignete Untergründe sind Beton oder Estrich. Unebenheiten und Fehlstellen im Untergrund müssen mit Mörtel ausgeglichen werden. Vor der Verklebung der Bahnen ist sicherzustellen, dass der maximale Feuchtegehalt des Untergrunds nach Herstellerangaben eingehalten wird. Die Rissüberbrückungsfähigkeit der Abdichtungsschicht ist auf 0,3 mm begrenzt, wobei nur Rissbreitenänderungen oder Neurissbildungen zu berücksichtigen sind, die nach dem Aufbringen der Abdichtung auftreten. Das Gefälle des Abdichtungsuntergrunds muss mindestens 1,5 % betragen, fehlendes Gefälle ist durch Aufbringen einer Gefälleschicht herzustellen. Die Bahnennähte müssen mit einem systemkonformen Dichtklebstoff (nach PG AIV-B) wasserdicht und mit einer Überlappung von mindestens 5,0 cm hergestellt werden. Die hergestellte Abdichtungsschicht der AIV-B muss vor Hitzeeinwirkungen, Sonneneinstrahlung, Zugluft, Regen und Frost u. ä. Bedingungen mit nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.
Als Nutzschicht dürfen nur die o. g. Fliesen und Platten verwendet werden, die mit dem im Prüfbericht nach PG-AIV-B genannten Mörtel oder Klebstoff auf der Kunststoffbahn verlegt werden. Für die Ausführung der Verlegearbeiten ist DIN 18157 [14] zu beachten.
BODEN-WANDANSCHLÜSSE SOWIE ANSCHLÜSSE AN ABLÄUFE
Für die Ausführung von Boden-Wandanschlüssen kann es erforderlich sein, zusätzlich Dichtbänder zu verwenden. Diese sind hinterlaufsicher auf dem Untergrund bzw. mit der Kunststoffbahn zu verkleben. Dichtbänder und ggf. weitere erforderliche Stoffe müssen im Prüfbericht aufgeführt sein.
Für Anschlüsse an Abläufe und Rinnen gelten folgende Regeln (Bild 2):
— Abläufe bzw. Rinnen müssen fest in die Unterkonstruktion eingesetzt werden, d. h., sie dürfen sich bei Belastung nicht bewegen oder verkanten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abdichtungsschicht nicht beschädigt wird.
— Die Oberfläche der Abdichtungsschicht muss im Bereich des Anschlusses eben sein, damit Wasser hindernisfrei zum Ablauf geführt wird. Dazu ist es ggf. erforderlich, eine Aussparung im Untergrund vorzusehen.
— Die Abdichtungsschicht wird wasserdicht und hinterlaufsicher an den Ablauf bzw. die Rinne angeschlossen, indem die Abdichtungsschicht auf die Flansche geführt wird. Hierzu sind ggf. Vliese, Dichtbänder oder Dichtmanschetten auf dem Untergrund bzw. der Abdichtungsschicht aufzubringen.
Für weitere Regeln wird auf die Norm verwiesen; außerdem sind die Herstellerangaben zu beachten.
Instandhaltung
Für die Sicherstellung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Abdichtung sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Instandhaltung umfasst nach DIN 18531-4 [15] und DIN 31051 [16] die grundlegenden Maßnahmen Inspektion (Feststellung des Ist-Zustands, z. B. Sichtprüfung der Abdichtung und Details auf Verschleiß, Schäden, Rissbildungen), Wartung (z. B. Reinigung der Nutzschicht, Reinigung der Abläufe, Beseitigung von Pflanzenbewuchs) und Instandsetzung (z. B. Ausbesserung lokaler Schäden). Inspektion und Wartung sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden; die Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden. Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Instandhaltung sind die Betreibenden des Gebäudes (z. B. Eigentümer, Mieter).
Quellen
[1] DIN 18531-2:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
[2] DIN/TS 20000-201:2025-02: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 201: Anwendungsdokument für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen
[3] ETAG 005: Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüsig aufzubringende Dachabdichtungen
[4] EAD 030350-00-0402: Liquid applied roof waterproofing kits
[5] DIN 18533-3:2026-06: Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
[6] DIN 18531-3:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Abdichtungsbauarten, Ausführung und Details
[7] PG-AIV-B: Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen – Teil 2: Bahnenförmige Abdichtungsstoffe
[8] DIN EN 12004:2017-05: Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten
[9] DIN EN 14411:2016-12: Keramische Fliesen und Platten – Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und Kennzeichnung
[10] DIN 18158:2017-08: Bodenklinkerplatten
[11] DIN EN 12057:2015-05: Natursteinprodukte – Fliesen – Anforderungen
[12] DIN EN 12058:2015-05: Natursteinprodukte – Bodenplatten und Stufenbeläge – Anforderungen
[13] DIN 18500-1:2022-10: Betonwerkstein – Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Prüfung
[14] DIN 18157:2017-04: Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren
[15] DIN 18531-4:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
[16] DIN 31051:2019-06: Grundlagen der Instandhaltung
Der Autor
Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt
1998 erhielt er den Ruf auf die Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen der Universität Siegen. Prof. Schmidt ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Weiterhin hält er Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen des Bauwesens.
schmidt@bauwesen.uni-siegen.de








