Im Urteil vom 26.03.2025 hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, wann eine zur Modernisierungsmieterhöhung berechtigende energetische Modernisierung i. S. d. § 555b Ziff. 1 BGB vorliegt. Für Vermieter ergeben sich daraus größere Spielräume.
Online FV15. Oktober 2025
