Normenupdate für Dachabdichtungen: Nicht genutzte und genutzte Dächer

Normenupdate für Dachabdichtungen: Nicht genutzte und genutzte Dächer

Recht & Steuern

Normenupdate für Dachabdichtungen: Nicht genutzte und genutzte Dächer

Text: Peter Schmidt | Foto (Header): © PETER SCHMIDT

Die Neufassung der DIN 18531 (August 2025) vereinfacht die Planung von Dachabdichtungen erheblich: Wegfall der Einwirkungs- und Anwendungsklassen, präzisierte Gefällevorgaben und erweiterte Planungsgrundsätze für Tür- und Fensteranschlüsse erhöhen die Planungssicherheit. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen und praxisrelevanten Hinweise zusammen.

Auszug aus:

Die Normenreihe DIN 18531 [1] regelt die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen. Die Neufassung vom August 2025 ersetzt die bisherige Ausgabe aus dem Jahr 2017 und weist einige wesentliche Änderungen auf. Die Normenreihe DIN 18531 besteht aus fünf Teilen, wobei die Teile 1 bis 4 (DIN 18531-1 [2], DIN 18531-2 [3], DIN 18531-3 [4] und DIN 18531-4 [5]) für die Planung, Ausführung und Instandhaltung von Dachabdichtungen gelten. Der Teil 5 (DIN 18531-5 [6]) regelt dagegen die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen und ist unabhängig von den anderen Normenteilen anzuwenden. In diesem Beitrag wird der Schwerpunkt auf die Änderungen der DIN 18531 (Teile 1 bis 4 – Dachabdichtungen) gelegt. Auf die Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen, die in DIN 18531-5 geregelt sind, wird später in einem separaten Artikel in dieser Fachzeitschrift eingegangen (Abb. 1).

Änderungen in der Neufassung der DIN 18531

Die Neufassung der DIN 18531 umfasst einige wesentliche Änderungen, die insbesondere die Planung vereinfachen:
1) Wegfall der Einwirkungsstufen und Einwirkungsklassen: Die in der bisherigen Fassung der Norm verwendeten Einwirkungsstufen und daraus resultierenden Einwirkungsklassen wurden ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass in Zukunft keine Unterscheidung mehr in mäßige und hohe mechanische bzw. thermische Einwirkungen und daraus resultierende Einwirkungsklassen (IA, IIA, IB, IIB) vorgenommen wird. Die Dachabdichtung wird zukünftig für die ungünstigste Einwirkungskombination ausgelegt und entspricht damit der bisherigen Klasse IA (hohe mechanische und hohe thermische Einwirkungen). Wesentlicher Grund für diese Änderung ist die Anpassung an die parallel existierende Flachdachrichtlinie [7], in der ebenfalls keine Klassifizierung der Einwirkungen vorgenommen wird.
2) Entfall der Anwendungsklassen: Die bisherigen Anwendungsklassen (K1: Standardausführung; K2: höherwertige Ausführung) entfallen ersatzlos. Zukünftig entsprechen alle in der DIN 18531 geregelten Abdichtungsbauarten dem Leistungsniveau der höherwertigen Ausführung (bisher K2). Grund für diese Änderung ist die geringe Nachfrage nach der bisherigen Anwendungsklasse K1 (Standardausführung) in der Praxis.
3) Überarbeitung und Präzisierung der Regelungen zum Gefälle: Die Regelungen für die Anordnung und Planung des Gefälles zur Ableitung von Niederschlagswasser auf abgedichteten Dachflächen wurden überarbeitet und präzisiert. Zusätzlich sind ergänzende Erläuterungen zu den Regelungen in einem neu aufgenommenen informativen Anhang zusammengestellt (Anhang A in DIN 18531-1).
4) Erweiterung und Präzisierung der Planungsgrundsätze für Türanschlüsse: In die Norm wurden Planungsgrundsätze für die Abdichtung von Tür- und Fensteranschlüssen mit Anschlusshöhen von weniger als 5 cm neu aufgenommen. Außerdem wurden die bisherigen Regelungen zu Tür- und Fensteranschlüssen deutlich erweitert und präzisiert.
5) Streichung der Eigenschaftsklassen: Die bisherigen Eigenschaftsklassen für Abdichtungsstoffe (E1 bis E4), die den Einwirkungsklassen zugeordnet sind, wurden aufgrund des Wegfalls der Einwirkungsklassen gestrichen.
6) Planung der Abdichtungsbauart: Die Planung der Abdichtungsbauart, d. h. die Festlegung des Abdichtungsstoffs, der Anzahl der Lagen und der Schichtdicke, erfolgt in Zukunft nur noch in Abhängigkeit von der Art der Nutzung der Dachfläche (nicht genutzt, genutzt) und dem geplanten Gefälle (mehr als 2 %, bis 2 %). Außerdem befinden sich Erläuterungen und weitere Kriterien für die Planung der Abdichtung in einem neu aufgenommenen informativen Anhang (Anhang A in DIN 18531-3).
7) Auswirkung von Pfützenbildung: In DIN 18531-4 wurden Hinweise zur Auswirkung von Pfützenbildung auf die Instandhaltung von Dachabdichtungen neu aufgenommen.
8) Überarbeitung: Die Norm wurde inhaltlich aktualisiert (z. B. Anpassung an Normenverweise) und redaktionell überarbeitet. Als nachteilig ist zu werten, dass die Neufassung der DIN 18531 keine erläuternden Abbildungen mehr enthält.

1 | Struktur der DIN 18531 (2025-08) „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und ähnlichen Flächen“
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

2 | Einteilung einer Dachfläche in nicht genutzte und genutzte Flächen
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

Anwendungsbereich und Begriffe

DIN 18531-1 bis DIN 18531-4 gilt für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern gegen Niederschlagswasser. Die Regeln gelten sowohl für Neubauten als auch für den Bestand bei der Instandsetzung oder Erneuerung der Abdichtung. Auch bei Nutzungsänderungen, z. B. beim nachträglichen Aufbau einer Begrünung oder dem Aufstellen einer Solaranlage auf dem Dach, ist die aktuelle Fassung der DIN 18531 (2025-08) zu beachten.

NICHT GENUTZTE DÄCHER
Nicht genutzte Dächer sind flache und geneigte Dächer, die ausschließlich zur Pflege, Wartung und Instandhaltung begangen werden und nicht zum planmäßigen Aufenthalt von Personen dienen. Zu den nicht genutzten Dächern zählen auch Dachflächen mit einer extensiven Begrünung (Bepflanzung mit geringem Anspruch an den vegetationstechnischen Aufbau und geringem Pflegeaufwand).

GENUTZTE DÄCHER
Genutzte Dächer sind Dächer, die planmäßig genutzt werden (z. B. Dachterrassen) sowie Dachflächen mit Intensivbegrünung (auch mit Anstaubewässerung bis 10 cm Aufstauhöhe). Auch Dachflächen mit Solaranlagen und Flächen, die als Retentionsflächen für Niederschlagswasser genutzt werden (Anstauhöhe bis 10 cm), werden den genutzten Dächern zugeordnet. Für die Abdichtung von Dachflächen mit Intensivbegrünung und einer Anstaubewässerung von mehr als 10 cm ist dagegen die Normenreihe DIN 18533 [8] anzuwenden. Die Zuordnung von Dachflächen hinsichtlich ihrer Nutzung gilt auch für Teilbereiche eines Dachs (Abb. 2).

Die Art der Nutzung einer Dachfläche hat maßgeblichen Einfluss auf die Ausbildung der Abdichtungsschicht und wird bei der Planung der Abdichtungsbauart benötigt.

3 | Ablaufdiagramm als Entscheidungshilfe für die Festlegung des planerischen Gefälles von Dachabdichtungen
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

4 | Maßnahmen der Gefällegebung
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

Präzisierte Regelungen zum Gefälle

Die Regelungen zur Ableitung von Niederschlagswasser und zum Gefälle sind in der Neufassung der DIN 18531 präzisiert und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Niederschlagswasser sollte möglichst rasch von der Dachfläche abgeleitet werden, um Beanspruchungen der Abdichtung sowie weitere nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Sämtliche in DIN 18531 geregelten Abdichtungsbauarten sind gegenüber der Einwirkung von Niederschlagswasser ausreichend beständig und können ihre Abdichtungsfunktion bei einer üblichen Nutzungsdauer zuverlässig erfüllen. Das bedeutet, dass die Funktionsfähigkeit der Abdichtung selbst bei länger auf der Dachfläche stehendem Wasser nicht beeinträchtigt wird.

Dennoch sollte Niederschlagswasser nicht langanhaltend und in größerer Menge auf abgedichteten Dachflächen stehen. Nachteilige Folgen von länger stehendem Wasser sind beispielsweise zusätzliche Belastungen der Tragkonstruktion und damit verbundene Durchbiegungen, Ablagerungen von Schmutz und Rotalgenbildung, die zu einer Krustenbildung und Trocknungsrissen führen, Beanspruchungen der Abdichtung durch Mikroorganismen, ungewollter Pflanzenbewuchs sowie Spannungen in der Abdichtungsschicht durch Temperaturunterschiede und Verdunstungsvorgänge an den Rändern von Pfützen.

Zur Ableitung von Niederschlagswasser sollte ein Mindestgefälle von 2 % vorgesehen werden. Der Wert ist als Planungsgröße zu verstehen; das tatsächlich hergestellte Gefälle darf hiervon abweichen, z. B. aufgrund von Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 [9], Durchbiegungen der Tragkonstruktion sowie im Bereich von Kehlen und an Bahnenüberlappungen. Bei Unterschreitung des planerischen Gefälles liegt somit nicht automatisch ein Mangel vor.

Bei nicht genutzten Dachflächen stellt das Mindestgefälle von 2 % den Regelfall dar. Ein geringeres Gefälle ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, z. B. wenn konstruktive Fixpunkte (z. B. Türanschlüsse) kein größeres Gefälle zulassen oder bei der Erneuerung von Abdichtungen im Bestand. In diesem Fall (Gefälle < 2 %) dürfen für nicht genutzte Dachflächen allerdings nur solche Abdichtungsbauarten verwendet werden, die für ein Gefälle von weniger als 2 % zugelassen sind.

Bei genutzten Dächern wird ein Mindestgefälle von 2 % empfohlen, es sind jedoch auch Flächen mit einem geringeren Gefälle oder gefällelose Flächen zulässig, z. B. bei Intensivbegrünung mit Anstaubewässerung oder bei Dachterrassen. Ausgenommen sind Dachflächen ohne schweren Oberflächenschutz, auf denen Solaranlagen oder andere haustechnische Anlagen aufgestellt werden. Hier wird ein planerisches Mindestgefälle von 2 % gefordert, eine Unterschreitung ist generell nicht zulässig. Für gefällelose Dachflächen oder Flächen mit einem Gefälle von weniger als 2 % ist zu beachten, dass hierfür nur die zugelassenen Abdichtungsbauarten angewendet werden dürfen (siehe auch Abb. 3).

Die Gefällegebung kann durch eine Gefälledämmung (Regelfall bei wärmegedämmten Flachdächern), Gefälleestrich oder -beton, Neigung der Tragkonstruktion oder eine Kombination der vorgenannten Maßnahmen erfolgen (Abb. 4).

5 | Anordnung einer Entwässerungsrinne vor einer Tür zur Reduzierung der Wasserbeanspruchung bei Anschlusshöhen von 5 cm bis 15 cm
FOTO: PETER SCHMIDT

6 | Ausbildung eines Türanschlusses mit einer Anschlusshöhe von weniger als 5 cm
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

Planungsgrundsätze für Tür- und Fensteranschlüsse

Allgemein gilt, dass die für Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen geforderte Anschlusshöhe der Abdichtung über Oberkante Belag in Höhe von 15 cm auch im Bereich von Türen und Fenstern eingehalten werden sollte. Dadurch soll, neben einer Reduzierung der Beanspruchung durch Spritzwasser, verhindert werden, dass Niederschlagswasser über die Türschwelle ins Gebäudeinnere gelangt (z. B. bei Starkregenereignissen, infolge verstopfter Abläufe, bei Schneematschbildung oder bei Vereisung).

PROBLEMATIK BEI ANSCHLUSSHÖHEN VON 15 CM UND BISHERIGE REGELN
Eine Anschlusshöhe von 15 cm im Türbereich führt zu einer Stufe zwischen der Belagoberfläche außen und der Fußbodenoberfläche innen. Dadurch besteht eine erhöhte Unfallgefahr (Stolpergefahr), außerdem werden die Forderungen der Barrierefreiheit (Schwellenhöhe ≤ 2 cm nach DIN 18040 [10]) nicht eingehalten. Aus diesen Gründen werden im Bereich von Zugängen in der Regel geringere Anschlusshöhen als 15 cm gefordert. In vielen Fällen wird sogar Barrierefreiheit verlangt (d. h. Schwellenhöhe ≤ 2 cm; zukünftig sogar ≤ 1 cm (s. E DIN 18040-2, 4.3.3 [11])).

In der bisherigen Fassung der Norm (DIN 18531-1:2017-07 [12]) gab es für geringere Anschlusshöhen als 15 cm zwar einige Hinweise. Allerdings waren diese recht allgemein formuliert und beschränkten sich auf Forderungen, die Wasserbeanspruchung im Türbereich durch geeignete Maßnahmen zu vermindern, z. B. durch Anordnung einer Entwässerungsrinne vor der Tür und Gefällegebung von der Tür weg. Für barrierefreie Übergänge mit einer Schwellenhöhe ≤ 2 cm existierten noch weniger Angaben. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass derartige Übergänge abdichtungstechnische Sonderlösungen darstellen, die eine auf den Einzelfall abgestimmte Planung und Ausführung erfordern. Außerdem wurde gewarnt, dass die Abdichtung allein die Funktion der Dichtigkeit am Türanschluss nicht sicherstellen kann.

REGELUNGEN NACH DER NEUFASSUNG DER DIN 18531
Die Neufassung der DIN 18531 schafft hier Abhilfe, indem präzisere Planungsgrundsätze für Türanschlüsse mit Anschlusshöhen von weniger als 15 cm angegeben werden. Allerdings wird auch in der neuen Norm ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl möglicher Konstruktionen keine normativen Regeln, sondern lediglich Planungsgrundsätze angegeben werden können. Es gelten folgende Regeln.

ANSCHLUSSHÖHEN VON 5 CM BIS 15 CM
Anschlusshöhen zwischen 5 cm und 15 cm sind möglich, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden (Abb. 5):
— Anordnung einer Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür auf der gesamten Türbreite zur Sicherstellung eines einwandfreien Wasserablaufs.
— Anschluss der Entwässerungsrinne an die Gebäudeentwässerung.

ANSCHLUSSHÖHEN VON WENIGER ALS 5 CM
Für Anschlusshöhen von weniger als 5 cm gelten folgende Planungsgrundsätze.

Allgemeines: Die Planung ist auf die objektbezogene Abdichtungs- und Entwässerungssituation abzustimmen. Die Abdichtung muss an die Türprofile hinter- und unterlaufsicher angeschlossen werden. Barrierefreie Übergänge (Schwellenhöhe ≤ 2 cm) erfordern zudem eine individuelle Planung. Außerdem ist zu beachten, dass die Abdichtung allein, die Dichtigkeit am Türanschluss nicht gewährleisten kann, d. h. es sind flankierende Maßnahmen zur Reduzierung der Wassereinwirkung erforderlich.

7 | Abdichtungsbauart mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (in Anlehnung an DIN 18531-3:2025-08, Tab.1)
ABBILDUNG: PETER SCHMIDT

Reduzierung der Wassereinwirkung

Eine Reduzierung der Wassereinwirkung durch Spritz- und Stauwasser im Anschlussbereich kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
a) Entwässerungsrinne: Anordnung einer Entwässerungsrinne vor der gesamten Türbreite mit Anschluss an die Gebäudeentwässerung oder staufreier Entwässerung. Die Entwässerungsrinne muss einen Flansch zum Anschluss der Abdichtungsschicht aufweisen.
b) Begleitheizung: Einbau einer Begleitheizung für die Entwässerungseinrichtungen, um eine Verstopfung durch Schnee und Eis zu verhindern (Empfehlung). In Gebieten der Schneelastzone 3 nach DIN EN 1991-1-3/NA [13] ist eine Begleitheizung vorgeschrieben.
c) Wasserrückhaltung: Sofern eine Wasserrückhaltung anstelle einer Notentwässerung (z. B. durch Notabläufe, Notüberläufe) vorgesehen ist, darf der Wasserspiegel bei Verstopfung der Abläufe den oberen Rand des Abdichtungsanschlusses nicht überstauen.
d) Schlagregendichtheit der Tür- und Fensterelemente: Tür- und Fensterelemente müssen schlagregendicht und für Anschlusshöhen von weniger als 5 cm geeignet sein (d. h. Prüfung nach DIN EN 1027 [14] und DIN EN 12208 [15]).
e) Hinterlaufsicherheit: Der obere Rand des Abdichtungsanschlusses muss so ausgebildet sein, dass er nicht hinterlaufen werden kann. Dies wird durch eine schlagregendichte Ausführung durch außen angeordnete Schlagregendichtbänder erreicht.
f) Tür-/Fensterschwellen aus Holz: Auf Tür- bzw. Fensterschwellen aus Holz sollte verzichtet werden, da eingedrungene Feuchtigkeit nicht abtrocknen kann.
g) Türen: Türen müssen so konstruiert sein, dass die Abdichtung hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden kann; diese müssen daher demontierbar sein. Entwässerungsöffnungen in den Türprofilen müssen nach außen entwässern. Am unteren Flügelrahmen muss ein Wetterschenkel angeordnet werden.
h) Gefälle: Das Oberflächengefälle des Belags sollte von der Tür weg gerichtet sein.

Anschluss der Abdichtung an das Türprofil:
Die Abdichtung kann auf der Außenseite an den Blendrahmen bzw. das Schwellenprofil der Tür angeschlossen werden. Alternativ kann die Abdichtung unter der Türschwelle auf die Raumseite geführt werden (Abb. 6).
a) Anschluss auf der Außenseite: Die bahnenförmige Abdichtung wird von außen an das Schwellenprofil mit Flüssigkunststoff (FLK) angeschlossen. Hierbei sind bestimmte Planungsgrundsätze zu beachten; beispielsweise geeignete Anschlussflächen, Verträglichkeit der Stoffe, Anschlussbreite des FLK auf den Türprofilen ≥ 5 cm, Überlappungsbreite des FLK auf die Bahnen ≥ 10 cm.
b) Unterfahren des Schwellenprofils: Der Anschluss kann alternativ durch Unterfahren des Schwellenprofils mit der Abdichtung hergestellt werden, indem die Abdichtung von innen an die Türschwelle oder an eine vorhandene Innenabdichtung angeschlossen wird. Der Anschluss sollte mittels FLK hergestellt werden.

Vereinfachung der Planung durch Wegfall der Klassifizierung

Die Planung von Dachabdichtungen gestaltet sich nach der neuen DIN 18531 wesentlich einfacher, da die bisher geltende Klassifizierung in Einwirkungsklassen, Anwendungsklassen und Eigenschaftsklassen aufgegeben wurde. Sämtliche Abdichtungsbauarten entsprechen nun dem Leistungsniveau der früheren höherwertigen Ausführung. Die Planung der Abdichtungsschicht erfolgt zukünftig nur noch in Abhängigkeit von der Art der Nutzung des Dachs (nicht genutzt, genutzt) und dem vorgesehenen Gefälle (≥ 2 %, < 2 %).

Das Portfolio der zulässigen Abdichtungsstoffe für Dachabdichtungen bleibt gegenüber der bisherigen Ausgabe der Norm unverändert. Das bedeutet, dass Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (in der Regel zweilagig), Kunststoff- oder Elastomerbahnen (einlagig) und Flüssigkunststoffe (FLK) sowie Abdichtungen aus Gussasphalt im Verbund mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn oder Asphaltmastix verwendet werden dürfen.

Die für Dachabdichtungen zugelassenen
Abdichtungsstoffe sowie die Anforderungen und Eigenschaften sind in DIN 18531-2 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN/TS 20000-201 [16] und den entsprechenden Produktnormen geregelt. Für Bitumen- und Polymerbitumenbahnen gilt DIN EN 13707 [17], für Kunststoff- und Elastomerbahnen ist DIN EN 13956 [18] anzuwenden. Abdichtungssysteme mit FLK müssen einer europäisch technischen Bewertung (ETA) auf Grundlage der ETAG 005 [19] entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die ETA enthält u. a. die Leistungsstufen des FLK sowie die Mindesttrockenschichtdicke.

Abdichtungsbauarten

Der stoffliche Aufbau der Abdichtung (Abdichtungsbauart) für nicht genutzte und genutzte Dächer ist in DIN 18531-3 geregelt. Danach müssen Bauarten mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen in der Regel zweilagig ausgeführt werden. Als obere Lage werden grundsätzlich Polymerbitumenbahnen verwendet, da diese eine größere Widerstandsfähigkeit insbesondere gegen thermische Einwirkungen aufweisen. Für die untere Lage dürfen – je nach Nutzung und geplantem Gefälle – auch Bitumenbahnen verwendet werden. Der Aufbau der Abdichtungsschicht ist abhängig von der Nutzung sowie vom planerischen Gefälle (Tab. 1).

Kunststoff- und Elastomerbahnen werden dagegen grundsätzlich einlagig verlegt. Je nach Bahnentyp und vorgesehener Nutzung der Dachfläche (nicht genutzt, genutzt) sowie dem planerischen Gefälle (≥ 2 %, < 2 %) ergeben sich unterschiedliche Bahnendicken; siehe Norm. Abdichtungsschichten aus FLK müssen eine Mindesttrockenschichtdicke von 1,8 mm (nicht genutzt und Gefälle ≥ 2 %) bis 2,1 mm (alle anderen Fälle) aufweisen. Die Mindesttrockenschichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden und ist zu überprüfen (z. B. durch Überprüfung der Auftragsmenge, Überprüfung der Nassschichtdicke, Bestätigungsprüfung der Trockenschichtdicke nach DIN 18195 Beiblatt 2 [20]).

Instandhaltung

Weitere relevante Änderungen in der Neufassung der Normenreihe für Dachabdichtungen betreffen Regelungen zur Instandhaltung nach DIN 18531-4. Hier wurden Hinweise zur Pfützenbildung aufgenommen und die Regelungen zu Inspektion und Wartung überarbeitet. Eine regelmäßige Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der Dachabdichtung, der Entwässerungseinrichtungen und sämtlicher Details ist insofern von Bedeutung, da nur dann die Funktionsfähigkeit der Abdichtung sichergestellt ist. Verantwortlich für die Instandhaltung sind Betreiber, Eigentümer, Vermieter, ggfs. Mieter.

HINWEISE ZUR PFÜTZENBILDUNG
Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass in Fällen von (regelmäßiger) Pfützenbildung auf der Abdichtungsschicht mit einem höheren Aufwand für Inspektion und Wartung zu rechnen ist. Das bedeutet, dass bei Dachflächen mit Pfützenbildung (z. B. bei Dächern mit einem Gefälle < 2 %) Inspektion und Wartung in kürzeren Zeitabständen erfolgen müssen, z. B. halbjährlich oder vierteljährlich, je nach Häufigkeit und Intensität der Pfützenbildung.

ÜBERARBEITUNG DER REGELUNGEN ZU INSPEKTION UND WARTUNG
Die Regelungen zu Inspektion und Wartung wurden überarbeitet und präzisiert. Eine Inspektion (Sichtprüfung zur Feststellung des Ist-Zustands) der Dachfläche und sämtlicher Details sowie einer ggfs. vorhandenen Nutzschicht muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden (bei Pfützenbildung häufiger). Für die Inspektion der Entwässerungseinrichtungen gilt DIN 1986-3 [21]. Die Wartung (z. B. Beseitigung von Verschmutzungen, Reinigung der Abläufe usw.) muss mindestens einmal im Jahr erfolgen, z. B. zusammen mit der Inspektion.

Quellen/Literatur


[1] DIN 18531:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen; Teile 1 bis 5

[2] DIN 18531-1:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

[3] DIN 18531-2:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe

[4] DIN 18531-3:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Abdichtungsbauarten, Ausführung und Details

[5] DIN 18531-4:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 4: Instandhaltung

[6] DIN 18531-5:2025-08: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

[7] Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie; Ausgabe 2016 mit Änderungen November 2017, Mai 2019 und März 2020; hrsg. v. Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e. V.

[8] DIN 18533:2017-07: Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze; Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen; Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen; Anmerkung: Mit Stand 2023-10 liegt ein Normentwurf zu allen Teilen vor, der als Ersatz für die Ausgabe 2017-07 vorgesehen ist.

[9] DIN 18202:2019-07: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

[10] DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen; Teil 1 (2010-10): Öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 2 (2011-09): Wohnungen; Teil 3 (2014-12): Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

[11] E DIN 18040-2:2011-09: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

[12] DIN 18531-1:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze; Anmerkung: Zurückgezogenes, historisches Dokument; ersetzt durch DIN 18531-1:2025-08.

[13] DIN EN 1991-1-3/NA:2019-04: Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten

[14] DIN EN 1027:2016-09: Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Prüfverfahren [15] DIN EN 12208:2000-06: Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung

[16] DIN/TS 20000-201:2025-02: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 201: Anwendungsdokument für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen

[17] DIN EN 13707:2013-12: Abdichtungsbahnen – Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen – Definitionen und Eigenschaften

[18] DIN EN 13956:2013-03: Abdichtungsbahnen – Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen – Definitionen und Eigenschaften

[19] ETAG 005: Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen

[20] DIN 18195 Beiblatt 2:2017-07: Abdichtung von Bauwerken – Beiblatt 2: Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen

[21] DIN 1986-3:2024-05: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung

Der Autor


Peter Schmidt
Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt erhielt 1998 den Ruf auf die Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen der Universität Siegen. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Weiterhin hält er Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen des Bauwesens.

schmidt@bauwesen.uni-siegen.de

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