Mit dem Erlass des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ können Bauaufsichtsbehörden mit Zustimmung der Gemeinden künftig Wohnbauvorhaben abweichend von dem Baugesetzbuch genehmigen. Doch welche Beschleunigungsmöglichkeiten gibt es konkret?
Online FV27. Februar 2026
