Energie, Technik & Baustoffe
Instandsetzung und Sanierung von Flachdächern: Neue Flachdachrichtlinie
Text: Christine Uske | Foto (Header): © KAREPA – stock.adobe.com
Bei der Planung und Ausführung zur Instandsetzung und Sanierung von Flachdächern sind die im Januar 2026 aktualisierte Flachdachrichtlinie [1] einschließlich der dazugehörigen Merkblätter zu berücksichtigen. Sie bildet neben dem GEG sowie abdichtungsrelevanten Normen wie DIN 18531 die Grundlage für eine fachgerechte Ausführung.
Auszug aus:
QUARTIER
Ausgabe 3.2026
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Inhalte des Beitrags
Werden Maßnahmen am Flachdach durchgeführt, die im Zusammenhang mit der Erneuerung der Abdichtung stehen, sind nach Anlage 7 GEG die U-Werte U = 0,20 W/(m²K) für Wohngebäude und U = 0,35 W/(m²K) für Nichtwohngebäude einzuhalten. Die Schichtdicke der Dämmung kann begrenzt werden, wenn die höchstmögliche Dämmstoffdicke einer Standarddämmung mit einer Wärmleitfähigkeit max. = 0,035 W/mK und bei Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen = 0,045 W/mK beträgt.
Instandsetzung
Instandsetzungsarbeiten an einem Flachdach werden erforderlich, wenn die Funktionalität der Abdichtung und der Funktionsschichten des Dachaufbaus nicht mehr gewährleistet ist und dadurch bereits Schäden entstanden sind. Mögliche Schäden sind eine unzureichende oder durchfeuchtete Wärmedämmung, Schadstellen in der Abdichtung, eine mangelhafte Verfugung an den An- und Abschlüssen, undichte Einbauteile wie Rohrdurchdringungen und Dachfenstern oder korrodierte Verblechungen.
Sind die Abdichtungsschichten noch funktionsfähig und eine vollflächige Verklebung nicht möglich, kann punkt- oder streifenweise verklebt werden. Bei starker Blasenbildung ist eine Dampfdruckausgleichs- oder Wärmedämmschicht zwischen alter und neuer Abdichtung erforderlich. Größere Wellen, Blasen und Falten sind vor Arbeitsbeginn aufzuschneiden und lose Teile zu entfernen. Bitumen- und Polymerbitumenbahnen werden als Dachabdichtungen entweder geschweißt oder selbstklebend verlegt und müssen den jeweiligen Produktdatenblättern entsprechen. Bei der Erneuerung von Abdichtungen aus Kunststoff- und Elastomerbahnen ist zu prüfen, ob die alte Schicht entfernt werden muss. Diese Bahnen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen (z. B. mit Einlage oder Verstärkung). Sie müssen ebenfalls den geltenden Produktdatenblättern entsprechen. Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen können nach entsprechender Vorbereitung systemgerecht überarbeitet werden. Sie sind gemäß den Fachregeln mindestens zweischichtig mit Einlage aufzubringen (z. B. durch Streichen, Rollen oder Spritzen). Beim Anschluss an bahnenförmige Abdichtungen ist eine Überlappung von mindestens 10 cm einzuhalten.
Entwässerung von Flachdächern
Die Entwässerung eines Flachdachs hat unter Beachtung der Bemessungsnorm DIN 1986-100 [2] zu erfolgen. Niederschlagswasser muss kontrolliert und auf dem kürzesten Weg über eine vorgehängte Rinne oder über Abläufe abgeleitet werden. Dachflächen mit einer nach innen abgeführten Entwässerung müssen mindestens einen Dachablauf, der am Tiefpunkt liegt, und einen Notablauf erhalten.
Zwischen Durchdringungen untereinander und zu anderen Bauteilen (z. B. Wandanschlüssen, Bewegungsfugen, Dachrändern usw.) ist der Abstand von mindestens 30 cm einzuhalten. In Terrassenflächen sind über Dachabläufen abnehmbare Gitterroste einzubauen. Diese dürfen nicht gleichzeitig mit dem Dachablauf verbunden sein. Die Eigenbeweglichkeit des Terrassenbelags gegenüber dem Ablauf muss sichergestellt sein, um Schäden zu vermeiden.
Dachneigungen und Gefälle
Abzuleitendes Niederschlagswasser benötigt ein Gefälle von mindestens 2 %, besser noch 5 %. In begründeten Fällen können Dächer ohne Gefälle ausgeführt werden, z. B., wenn die Lage der Entwässerungsrohre (Bestandsgebäuden) vorgegeben ist, bei einer Intensivbegrünung oder bei Dachterrassen, Loggien usw. Dies gilt jedoch nicht für Flächen mit barrierefreien Übergängen. Flachdächer ohne Gefälle sind Sonderkonstruktionen und erfordern besondere Maßnahmen.
Nach der neuen Flachdachrichtlinie stellt eine zeitweise Pfützenbildung bei einem Gefälle unter 5 % keinen Mangel mehr dar. Länger einwirkende Mengen stehenden Wassers sollten jedoch vermieden werden. Das tatsächliche Gefälle kann durch Unebenheiten der Unterkonstruktion oder Materialdicken variieren. Überlappungen der Abdichtungsbahnen werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn stehendes Wasser Schäden verursachen könnte, muss durch geeignetes Gefälle oder andere Maßnahmen für eine ausreichende Entwässerung gesorgt werden.
Funktionsschichten und Aufbau des Flachdachs
Zur besseren Klebehaftung wird auf den gereinigten Untergrund eine Haftbrücke aufgebracht, z. B. durch Bitumen-Voranstriche, Emulsionen oder systemangepasste Grundierungen bzw. Versiegelungen. Die Schicht trennt Abdichtung oder Dampfsperre vom Untergrund, ermöglicht Bewegungen bei Temperaturschwankungen, reduziert Spannungsübertragung und verhindert Kontakt mit unverträglichen Materialien. Sie kann lose, mechanisch oder punkt-/streifenweise verlegt werden. Geeignete Materialien sind z. B. Bitumen-Dachbahnen oder Bitumen-Dachdichtungsbahnen, Kunststoff und Glasvlies. Die Dampfsperre verhindert Tauwasser in der Flachdachkonstruktion. Der sd-Wert sollte von innen nach außen abnehmen, was bei Sanierungen nicht immer möglich ist. Deshalb muss der bestehende Dachaufbau bei der Planung und Tauwasserberechnung berücksichtigt werden. Bei der Verlegung von Dampfbrems- und Dampfsperrbahnen sind die Angaben der Flachdachrichtlinien laut ATV DIN 18336 [3] und ATV DIN 18338 [4] zu beachten. Als Dampfsperren eignen sich Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen, aber auch Schaumglasplatten, deren Fugen mit Bitumenmasse oder Klebstoff vergossen werden.
Abdichtungen
Abdichtungen werden nach ihrer Anwendung unterschieden. Die Art der Abdichtung, ihre Bemessung und Schichtfolge hängen von der Art der Tragkonstruktion, von der Beanspruchung und der Nutzung des Flachdachs ab. Als Abdichtung können Materialien verwendet werden, wie Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen und Flüssigkunststoffe.
Abdichtungen dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen (über +5 °C Bauteiltemperatur, trocken) eingebaut werden. Sie müssen ausreichend hoch, mindestens 20 cm, an Wänden geführt und bei Nutzung oder Bauarbeiten geschützt werden, z. B. durch Bautenschutzmatten. Bei begrünten Dächern ist ein zusätzlicher Schutz gegen Durchwurzelung erforderlich oder ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Bitumen- und Polymerbitumenbahnen sowie Kunststoff- und Elastomerbahnen müssen den jeweiligen Normen und Produktdatenblättern entsprechen und werden je nach Art unterschiedlich eingesetzt (z. B. ein- oder mehrlagig, selbstklebend oder verschweißt). Flüssigkunststoffe benötigen Vlieseinlagen und dürfen nur bei ausreichender Bauteiltemperatur von +3 °C, verarbeitet werden. Beschichtungen wie OS-Systeme ersetzen keine Abdichtung. Bei Kombination verschiedener Abdichtungsarten sind ausreichende Überlappung, Materialverträglichkeit und Dichtheit sicherzustellen.
Wärmedämmung
Wärmedämmstoffe werden nach ihren Anwendungsgebieten (Decken, Dächer) unterschieden. Abdichtungen, die oberhalb der Wärmedämmstoffe aufgebracht werden, müssen für die jeweilige Nutzung geeignet sein und die Mindestwerte der Druckbelastbarkeit erfüllen. Flachdächer und Dachterrassen werden je nach Lage der Abdichtungsebene meist mit dem Kurzzeichen DAA oder DUK als Umkehrdach bezeichnet. Mineralwolle eignet sich zur Wärmedämmung auf nicht genutzten Dachflächen. Bereiche, die für Wartungszwecke genutzt werden, benötigen zusätzlich lastverteilende Schichten über der Dämmung oder Abdichtung. Dachflächen, die begehbar oder befahrbar sind, müssen mit druckfester, formstabiler Dämmung ausgeführt werden.
Die Wärmedämmung sollte im Versatz und möglichst mit Stufenfalz verlegt werden. Bei stumpf gestoßenen Platten und Fugen über 5 mm kann eine Korrektur des Wärmedurchgangskoeffizienten nötig sein. Bei EPS-Platten können sich herstellerbedingt Schrumpffugen bilden, daher sind Stufenfalzplatten empfehlenswert. Bei Dämmstärken über 160 mm sollte die Verlegung zweilagig und versetzt erfolgen. Zur Herstellung von Gefällekeilen und Gefälledämmungen oberhalb der Dampfsperre eignen sich Dämmstoffe aus expandierten Mineralien. Diese werden beim Hersteller, nach Angabe der Planung, vorgefertigt.
Beim Umkehrdach liegt die Dämmung über der Abdichtung und ist Feuchtigkeit ausgesetzt, daher eignet sich z. B. Polystyrol-Extruderschaum (XPS). Die Dämmung wird einlagig mit Stufenfalz verlegt und durch ein Filtervlies geschützt. Eine Auflast ist zur Windsicherung nötig. Zudem muss die Entwässerung sorgfältig geplant werden, um ein langfristiges Überstauen der Wärmedämmung zu vermeiden. Schichten über der Dämmebene müssen diffusionsoffen sein.
Windsogsicherung
Die Abdichtung und Bauteilschichten sind gegen Abheben durch Windkräfte zu sichern. Die Windsicherung von Dächern kann durch Auflast (z. B. Kies, mindestens 5 cm, Plattenbelag aus Beton), Verklebung oder mechanische Befestigung erfolgen. Zur Berechnung der Windlasten sind die Vorgaben der DIN EN 1991-1-4 [5] zu beachten. Diese hängen u. a. von Windzone, Geländekategorie, Gebäudegeometrie, Dachbereichen, Dachrand sowie der Lasteneinzugsfläche und dem Innendruck ab. Bei der Verklebung von Kunststoffund Elastomerbahnen sind geeignete Systemklebstoffe zu verwenden; kaltselbstklebende Bahnen müssen die erforderlichen Windsogkräfte aufnehmen. Herstellerangaben zu Anwendungsgrenzen und Belastbarkeit sind zu beachten. Befestigungen zur Windsogsicherung müssen material und zweckgerecht sein und eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Zudem sind sie auf den Untergrund abzustimmen, ggf. sind Auszugswerte zu prüfen. Dies gilt nicht für die mechanische Befestigung von Bitumenbahnen mit Flachkopfstiften auf Schalung.
Windsogsicherung
Die Abdichtung und Bauteilschichten sind gegen Abheben durch Windkräfte zu sichern. Die Windsicherung von Dächern kann durch Auflast (z. B. Kies, mindestens 5 cm, Plattenbelag aus Beton), Verklebung oder mechanische Befestigung erfolgen. Zur Berechnung der Windlasten sind die Vorgaben der DIN EN 1991-1-4 [5] zu beachten. Diese hängen u. a. von Windzone, Geländekategorie, Gebäudegeometrie, Dachbereichen, Dachrand sowie der Lasteneinzugsfläche und dem Innendruck ab. Bei der Verklebung von Kunststoffund Elastomerbahnen sind geeignete Systemklebstoffe zu verwenden; kaltselbstklebende Bahnen müssen die erforderlichen Windsogkräfte aufnehmen. Herstellerangaben zu Anwendungsgrenzen und Belastbarkeit sind zu beachten. Befestigungen zur Windsogsicherung müssen material und zweckgerecht sein und eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Zudem sind sie auf den Untergrund abzustimmen, ggf. sind Auszugswerte zu prüfen. Dies gilt nicht für die mechanische Befestigung von Bitumenbahnen mit Flachkopfstiften auf Schalung.
Anschlüsse allgemein
Anschlüsse müssen am oberen Abschluss wasserdicht sein. Man unterscheidet starre und bewegliche Anschlüsse. Starre Anschlüsse sind fest mit dem Untergrund verbunden, sollten aber bei beweglichen bzw. statisch getrennten Bauteilen vermieden werden, um Schäden an der Abdichtung zu verhindern. Stattdessen sind bewegliche Anschlüsse konstruktiv zu lösen. Alle Anschlüsse sollen möglichst aus den gleichen Materialien sein wie die Abdichtung. Ist dies nicht möglich, ist die Verträglichkeit der unterschiedlichen Materialien zu prüfen.
Anschlüsse an Durchdringungen müssen dauerhaft mit Systembauteilen wie Manschetten hergestellt werden. Elastomerbitumenbahnen benötigen einen Oberflächenschutz. Flüssigkunststoffe sind nur mit Trägereinlage zulässig. Für die Befestigung im oberen Anschlussbereich können Klemmprofile, Klemmschienen oder Los- und Festflanschkonstruktionen verwendet werden. Die Ausführung muss gemäß Flachdachrichtlinie erfolgen.
ANSCHLÜSSE AN AUFGEHENDE BAUTEILE
Die Abdichtung muss an aufgehenden Bauteilen und Dachrändern nach oben geführt werden, um Gebäude vor Spritzwasser und Überflutung zu schützen. Je nach Dachneigung beträgt die Mindesthöhe 15 cm (bis 5°) bzw. 10 cm (über 5°), bezogen auf die Oberfläche des Belags. In schneereichen Regionen kann eine höhere Anschlusshöhe erforderlich sein. Anschlüsse an Bauteile wie Schornsteine, Lichtkuppeln oder RWA-Anlagen werden entsprechend diesen Regeln ausgeführt.
Abdichtungen an aufgehenden Bauteilen müssen dauerhaft und rutschsicher mechanisch befestigt werden. Frei bewitterte Anschlüsse sind im Abstand von etwa 20 cm z. B. mit Klemmprofilen, Klemmschienen oder Verbundblechen zu sichern. Eine regensichere Ausführung kann zusätzlich durch Überhangstreifen, Überdeckungen der Außenwandbekleidung, Anpressung mit Klemmschienen oder Dichtstoffverfugung erreicht werden.
Eine Hinterläufigkeit der Konstruktion muss vermieden werden. Bei nicht regensicheren Konstruktionen, Wärmedämmverbundsystemen, Vorsatzschalen usw. kann dies durch den Einbau von Z-Profilen, eingelassenen Überhangstreifen oder Z-förmigen Feuchtigkeitssperren gewährleistet werden. Bei Flüssigkunststoffen, die eine ausreichende Haftung am Untergrund aufweisen, kann auf eine mechanische Befestigung am oberen Rand verzichtet werden.
ANSCHLÜSSE AN TÜREN UND FENSTER
Die Anschlusshöhe muss grundsätzlich mindestens 15 cm über der Oberfläche von Belägen, Kiesschüttungen oder Begrünungen liegen; bei anderen Oberflächen gilt die Abdichtungsebene als Bezugspunkt. Eine Reduzierung auf 5 cm ist möglich, wenn ein dauerhaft sicherer Wasserablauf gewährleistet ist, z. B. durch Entwässerungsroste, den direkten Anschluss an Entwässerungsrinnen oder Konstruktionen mit Stelzlagerbelägen. Im Bereich von Fensteröffnungen ist beim Einbau der Roste ein Abstand von 1 bis 2 cm vorzusehen. Anschlüsse sollten mit Flüssigkunststoff hergestellt werden. Ohne Überdachung ist ein mindestens 15 cm breiter Gitterrost erforderlich, um Spritzwasser zu minimieren. Barrierefreie Übergänge gelten als Sonderlösung.
ANSCHLÜSSE AN DURCHDRINGUNGEN
Bei Dachdurchdringungen wie Lichtkuppeln, Lüftungsrohren oder Schornsteinen werden bewegliche und starre Anschlüsse unterschieden. Bewegliche Ausführungen erfolgen z. B. mit Dichtungsmanschetten oder Rohrhülsen mit Klebeflansch, starre mit bahnenförmigen Abdichtungen, Flüssigkunststoff oder Formteilen. Zwischen Durchdringungen sowie zu anderen Bauteilen ist ein Mindestabstand von 30 cm einzuhalten (bei Flüssigkunststoff mindestens 10 cm). Die Anschlusshöhe muss mindestens 15 cm über der Oberfläche liegen und gegen Hinterläufigkeit gesichert sein; Klebeflansche benötigen eine umlaufende Klebefläche von mindestens 16 cm. Anschlagpunkte für Absturzsicherungen müssen im Untergrund verankert und beweglich ausgeführt werden, da sie windbedingten Bewegungen ausgesetzt sind.
Sanierung von Schäden an Flachdächern
Sanierungsbedürftige Flachdächer sind häufig mit Schadstoffen belastet. In der Flachdachrichtlinie wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Beginn der Maßnahme der Dachaufbau auf Schadstoffe hin zu untersuchen ist. Hierzu sind Proben aus allen Schichten zu entnehmen und im Labor zu untersuchen.
Flachdächer ohne Aufkiesung verlieren auf Dauer ihre Flexibilität, da sie der direkten UV-Einstrahlung ausgesetzt sind. Typisch sind auch Abrisse im Bereich der Attika oder an aufgehenden Bauteilen. Im ersten Schritt ist die Leckage zu orten. Es ist der Grad der Durchfeuchtung der Wärmedämmung zu prüfen. Die komplette Wärmedämmung und Abdichtung sind evtl. zu erneuern. Ist die Verlegung der Wärmedämmung nicht im Verband bzw. ohne Stufenfalz erfolgt, kann es im Laufe der Zeit zum Schwinden der Dämmung kommen. Ein Austausch der Wärmedämmplatten bzw. eine Neuverlegung kann notwendig werden. Häufig wird keine regelmäßige Wartung durchgeführt. Durch eindringendes Wurzelwerk oder auftretende Kerbspannung im Bereich von Verkrustungen und Sedimenten infolge von Pfützenbildung, Vermoosung und Veralgung kann es zu Schäden kommen. Die betroffenen Stellen sind zu reinigen oder ggf. zu erneuern.
Blasenbildung entsteht durch Wasserdampfentwicklung aufgrund von Sonneneinstrahlung zwischen den einzelnen Schichten der Abdichtungsebenen. Einzelne Blasen in der Abdichtung sind aufzuschneiden, zu trocknen und erneut abzudichten. Die betroffenen Stellen sind zu öffnen. Eine Überprüfung der Schichtenabfolge hinsichtlich der Wasserdampfdurchlässigkeit ist vorzunehmen.
Undichtigkeiten im Bereich von Bahnenstößen und Anschlüssen an Bauteilen entstehen oft durch unsachgemäßen Einbau oder ungeeignete bzw. nicht abgestimmte Materialien. Betroffene Verbindungen müssen nachgebessert, Durchdringungen mit passenden Dichtmanschetten abgedichtet und ggf. defekte Abläufe ausgetauscht werden.
Fehlende oder unzureichende Auflast (z. B. Bekiesung) sowie mangelhafte Befestigung der Dachabdichtung können zu Schäden am Flachdach führen. Daher sind regelmäßige Kontrollen und bei Bedarf die Erneuerung von Bekiesung und Befestigungen erforderlich.
Pflege und Wartung
Der Standort des Gebäudes, die Gebäudegeometrie, Umwelt- und Fremdeinwirkungen haben Einfluss auf die Beanspruchung der Abdichtung. Um die Abdichtung dauerhaft funktionstüchtig und somit den Aufbau des Flachdachs zu erhalten, sind Pflege- und Wartungsarbeiten erforderlich. Im Idealfall sollte über einen Wartungsvertrag zweimal jährlich eine Inspektion des Flachdachs durchgeführt werden. Es ist die Abdichtung einschließlich der An- und Abschlüsse sowie Dachdurchdringungen in Augenschein zu nehmen.
Quellen
[1] Fachregeln für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie; Ausgabe 2026-01; Hrsg.: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) e. V. und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung
[2] DIN 1986-100:2016-12 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“
[3] DIN 18336:2023-09 „VOB Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Abdichtungsarbeiten“
[4] DIN 18338:2019-09 „VOB Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Dachdeckungsarbeiten“
[5] DIN EN 1991-1-4/NA:2024-08 „Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten“
Die Autorin
Christine Uske
Christine Uske ist selbstständige Architektin für ganzheitliches und nachhaltiges Bauen.
www.cu-architektur.de









