Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzug bei Aufzugsanlagen

Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzug bei Aufzugsanlagen

Energie, Technik & Baustoffe

Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzug bei Aufzugsanlagen

Text: Lars Walter | Foto (Header): © FRIEDBERG – stock.adobe.com

In der Landesbauordnung wird eine Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugsschächten gefordert, die aktuell in den meisten Objekten permanent offen steht und die wertvolle Heiz- und Klimaenergie unbemerkt nach draußen verschwinden lässt. Das schadet nicht nur dem Geldbeutel, sondern sorgt auch dafür, dass der CO²-Ausstoß unnötig nach oben getrieben wird.

Auszug aus:

     Inhalte des Beitrags

In anderen Bereichen vom Gebäude wird versucht, noch die letzten Lücken in der Dämmung zu schließen, doch das Loch am obersten Punkt des Gebäudes bleibt oft unberücksichtigt. Dabei wirkt der Aufzugsschacht wie ein Kamin und zieht förmlich die kostbare Energie aus dem Gebäude.

Fassaden werden mit immer stärkerer Dämmung versehen, Fenster werden dreifachverglast, Heizungs- und Lüftungsanlagen werden modernisiert, doch der Aufzugsschacht bleibt offen. So sieht die aktuelle Praxis im Bauwesen aus. Als Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie würde keiner akzeptieren, dass im Treppenhaus an oberster Stelle anstatt eines hochwertigen dreifachverglasten Fensters nur ein Wetterschutzgitter installiert wird, um die Rauchableitung – die in der Landesbauordnung gefordert wird – sicherzustellen. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein paar Meter neben dem Treppenhaus, am oberen Ende des Aufzugsschachts, die Öffnung ins Freie für die Rauchableitung unentdeckt bleibt.

Der Aufzugsschacht wirkt in einem beheizten Gebäude wie ein Kamin und zieht die warme Luft aus dem Gebäude. Viele haben schon einmal bemerkt, dass es im Winter im Gebäude zieht und dass es nicht erklärbare Pfeifgeräusche gibt. Oft sind diese „Phänomene“ auf den Aufzugsschacht zurückzuführen. Zusätzlich zu der Heizenergie in den kalten Monaten wird auch die Klimaanlage in den heißen Tagen mehr beansprucht. In der Energiebilanz macht sich dies deutlich bemerkbar, der zusätzliche Energiebedarf kann je nach Gebäude bis zu 30.000 kW/h betragen. Die Einsparung für eine vorhandene Klimaanlage ist hier noch nicht berücksichtigt. Bei höheren Gebäuden oder Gruppenschächten ist die Energieeinsparung noch deutlich größer.

Wir haben die anspruchsvolle Herausforderung, den Brandschutz – der immer an erster Stelle stehen muss – einzuhalten und dennoch den unnötigen Verlust von Heiz- und Klimaenergie zu reduzieren. Die Öffnung zur Belüftung sowie Rauchableitung im Brandfall wird in der jeweiligen Landesbauordnung gefordert und darf nicht dauerhaft verschlossen werden. Zusätzlich gibt es Forderungen aus den einschlägigen Normen und Richtlinien für die Aufzugstechnik sowie Maßnahmen, die aufgrund der Arbeitssicherheit im Schacht berücksichtigt werden müssen.

Die Regelungen zur kontrollierten Belüftung und Entrauchung finden sich in der 2012 überarbeiteten Musterbauordnung (MBO) wieder, die inzwischen in den meisten Bundesländern umgesetzt wurde. Hier wird in § 39 Abs. 3 Folgendes festgelegt: „Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,1 m² haben. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.“ Hier wird nun eindeutig definiert, dass die Öffnung nur dann verschlossen werden darf, wenn sie zur Ableitung von Rauchgasen selbstständig öffnet. Zusätzlich wird auch die Forderung nach einer angemessenen Lüftung in der MBO festgeschrieben.

Parallel zur Musterbauordnung müssen die Forderungen aus der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der EN 81-20/50 Anhang E3 bei dem Verschluss der Permanentöffnung berücksichtigt werden. In den Normen und Richtlinien wird hauptsächlich der Lüftungsbedarf geregelt, der vor allem im Tagesbetrieb und bei einer Störung der Aufzugsanlage von hoher Bedeutung ist. Zum einen zum Schutz der Aufzugstechnik, und zum anderen muss bei einer Aufzugsstörung sichergestellt sein, dass in der Kabine weiterhin ein Luftaustausch möglich ist. Dies ist besonders für eventuell eingeschlossene Personen unabdingbar. Aus diesem Grund wurden vor über zehn Jahren Systeme entwickelt, die im Aufzugsschacht eingebaut werden dürfen und diesen kontrolliert, über zertifizierte Verschlussklappen, im Tagesbetrieb belüften und im Brandfall eine Rauchableitung sicherstellen.

Die Verschlussklappen müssen nach der DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert sein, damit sie für die Rauchableitung im Aufzugsschacht eingesetzt werden dürfen. In Deutschland werden zurzeit ca. 20.000 neue Aufzüge pro Jahr gebaut, davon werden ca. 40 % mit einem solchen System ausgestattet. Bei den übrigen 60 % der Aufzüge bleibt die Öffnung permanent offen, was zu einem unnötigen Energieverlust führt.

Die jeweilige Landesbauordnung fordert eine Öffnung zur Rauchableitung und Belüftung von Aufzugsschächten, die in den meisten Objekten permanent offen steht.
FOTO: LARS WALTER

An dieser Öffnung des Aufzugsschachts sind die Wärmeverluste am geschmolzenen Schnee deutlich zu sehen.
FOTO: LARS WALTER

In bestehenden Gebäuden werden noch sehr wenige solcher Systeme eingebaut. Hier gibt es bei einem Bestand von ca. 700.000 Aufzügen in Deutschland noch ein erhebliches Potenzial, um Kosten und CO²-Emissionen einzusparen. Die Amortisationszeit beträgt durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Ein System zur kontrollierten Belüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten besteht im Wesentlichen aus einer Verschlussklappe (geprüft nach DIN EN 12101-2), geeigneten Rauchmeldern (geprüft nach DIN 54-7) und einer manuellen Auslöseeinrichtung (geprüft nach DIN EN 54-11). Die einzelnen Komponenten werden dann mithilfe von einem Anschlussadapter miteinander verbunden und stellen so eine baurechtlich zugelassene Lösung für den Einsatz im Aufzugsschacht dar. Die Lüftung wird von einer kleinen Lüftungssteuerung sichergestellt, die einen Temperatursensor sowie eine zeitgesteuerte Lüftungsautomatik integriert hat. Zusätzlich muss sich die Verschlussklappe öffnen, wenn der Aufzug eine Störung meldet. Das kann zum einen von der Gebäudeleittechnik oder direkt aus der Aufzugssteuerung übermittelt werden. Über einen mechanischen Kontakt sollte überwacht werden, dass die Verschlussklappe geöffnet und geschlossen wird. Nur so kann ein sicherer Betrieb der Aufzugsanlage dauerhaft gewährleistet werden.

Die beiden vergleichenden Wärmebildaufnahmen zeigen deutlich,
dass sich durch effektive Maßnahmen Wärmeverluste an Rauchabzugsöffnungen minimieren lassen.

GRAFIKEN: LARS WALTER

Die Amortisationszeit von Systemen zur kontrollierten Belüftung
und Entrauchung von Aufzugsschächten beträgt durchschnittlich zwei bis drei Jahre.

GRAFIK: LARS WALTER

Fazit

Die energetische Betrachtung vom Aufzugsschacht kann für den Betreiber und Eigentümer ein großes Einsparpotenzial mit sich bringen und
schont zusätzlich die Umwelt.

Der Autor


Lars Walter
Lars Walter ist Geschäftsführer und Vertriebsleiter der B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH, die mit ihm und dem zweiten Geschäftsführer Jens Westphal aus zwei der erfahrensten Akteure im Segment der kontrollierten Entrauchung von Aufzugsschächten besteht. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Bereich der natürlichen Rauch- und Wärmeableitung und Entrauchung von Aufzugschächten bringen die beiden das nötige Know-how mit, um sich kompetent und verantwortungsbewusst um ihre Projekte zu kümmern.

lars.walter@base-gt.de

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