Am 10.12.2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) – mit dem Ziel, Bauprozesse durch Vereinfachung und Entbürokratisierung effizienter zu gestalten. Danach entfällt seit dem 01.10.2025 die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen. Künftig wird dies nur noch durch lokale Satzungen geregelt. Doch bedeuten die Maßnahmen auch eine tatsächliche Vereinfachung?
Online FV15. Oktober 2025