Nach langem hin und her ist es beschlossen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab 01.01.2024 in Kraft. Ein Kernpunkt ist, dass ab diesem Zeitpunkt Heizungen bei Neubauten nur dann eingebaut werden dürfen, wenn mindestens 65 % des benötigten Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Bei Bestandsbauten kommt dies bei einem Heizungstausch zum Tragen. Im Artikel auf Seite 52 erfahren Sie im Überblick, welche weiteren Regelungen ab 2024 gelten. Wenn Sie sich ausführlich mit den einzelnen Änderungen der GEG-Novelle auseinandersetzen möchten, legen…
Online FV5. Dezember 2023