Balkone, Loggien und Laubengänge: Teil 1: Möglichkeiten der Abdichtung und Regelwerke

Balkone, Loggien und Laubengänge: Teil 1: Möglichkeiten der Abdichtung und Regelwerke

Energie, Technik & Baustoffe

Balkone, Loggien und Laubengänge: Teil 1: Möglichkeiten der Abdichtung und Regelwerke

Text: Peter Schmidt | Foto (Header): © Dariusz Jarzabek – stock.adobe.com

Bei der Planung der Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen sind bestimmte Grundsätze und Regeln zu beachten. Doch welche verschiedenen Möglichkeiten der Abdichtung gibt es und was sind die zu beachtenden Vorschriften?

Auszug aus:

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen stehen zwei voneinander unabhängige Regelwerke zur Verfügung. Zum einen ist dies die Fachregel für Abdichtungen (Flachdachrichtlinie) [1], die vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie herausgegeben wird. Zum anderen existiert die fünfteilige Normenreihe DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ [2], die als nationales Dokument vom Normenausschuss „Dachabdichtungen“ erarbeitet wurde. Regelungen zur Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen befinden sich im Teil 5 dieser Normenreihe, d. h. in DIN 18531-5 Teil 5 „Balkone, Loggien und Laubengänge“ [3]. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die DIN 18531, wobei punktuell auf Änderungen zur Flachdachrichtlinie hingewiesen wird.

Einwirkungen auf die Abdichtung und Anforderungen

Die Dimensionierung der Abdichtung ist maßgeblich von der Art und Intensität der zu erwartenden Einwirkungen abhängig. Abdichtungen von Balkonen und ähnlichen Flächen werden durch Niederschlagswasser und Feuchtigkeit beansprucht. Die Abdichtung muss gegenüber natürlichem Niederschlagswasser sowie gegen Wässer, die durch Lösungen aus Beton und Mörtel entstanden sind, ausreichend beständig sein. Auch bei einer längeren Einwirkung durch stehendes Wasser wird eine ausreichende Beständigkeit gefordert (z. B. bei Pfützenbildung). Darüber hinaus wirken mechanische und thermische Beanspruchungen auf die Abdichtung ein. Mechanische Einwirkungen entstehen bspw. durch das direkte Begehen der Abdichtungsschicht oder durch die indirekte Belastung über die Nutzschicht (bei Plattenbelägen). Außerdem zählen hierzu Formänderungen der Tragkonstruktion und Rissbildungen im Untergrund. In DIN 18531-5 wird gefordert, dass die Abdichtung Rissbildungen in Untergründen aus Beton oder Zementestrich bis zu einer Breite von 0,3 mm schadlos und dauerhaft überbrücken kann. Thermische Einwirkungen durch Sonneneinstrahlung führen zu teilweise erheblichen tages- und jahreszeitlichen Temperaturänderungen und beanspruchen die Abdichtung ebenfalls. Die Abdichtung ist daher so zu planen und auszuführen, dass ihre Funktionsfähigkeit bei den üblicherweise auftretenden Oberflächentemperaturen zwischen − 20 °C und 80 °C nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind weitere Einwirkungen wie die UV-Strahlung oder chemische Beanspruchungen zu berücksichtigen. Bei chemischen Einwirkungen (z. B. in der Nähe von Industriebetrieben) ist insbesondere die Verträglichkeit der verwendeten Stoffe zu überprüfen (Bild links).

In Abhängigkeit von den zu erwartenden mechanischen und thermischen Einwirkungen werden verschiedene Einwirkungsklassen definiert. Diesen Einwirkungsklassen sind Eigenschaftsklassen der Abdichtungsstoffe zugeordnet. Abdichtungsstoffe für die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen müssen den Anforderungen der Eigenschaftsklasse E1 genügen, d. h., sie müssen hohen mechanischen und hohen thermischen Einwirkungen widerstehen. (Hinweis: Es existieren die Eigenschaftsklassen E1 bis E4.)

Neben einer ausreichenden Beständigkeit der Abdichtung gegenüber den zu erwartenden Einwirkungen ist sicherzustellen, dass die verwendeten Abdichtungsstoffe und Hilfsstoffe untereinander und mit Bauteilen, mit denen sie in Kontakt kommen, verträglich sind. Gegebenenfalls sind zwischen unverträglichen Stoffen und Bauteilen geeignete Trennlagen oder -schichten einzubauen. Schließlich wird eine ausreichende Dauerhaftigkeit der Abdichtung gefordert. Konkret bedeutet dies, dass die Abdichtung während der vorgesehenen Nutzungsdauer ihre Funktionsfähigkeit behalten muss und alle zu erwartenden Einwirkungen schadlos aufnehmen kann. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Abdichtung einschließlich der Details nach den Bestimmungen der DIN 18531-5 geplant und ausgeführt wird sowie die erforderlichen Maßnahmen der Instandhaltung regelmäßig durchgeführt werden. Gleiches gilt auch bei Anwendung der Flachdachrichtlinie.

Einwirkungen auf die Abdichtung; hier bei einem Balkon
Abbildung: Peter Schmidt

Abdichtungsstoffe und Abdichtungsbauarten

Für die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen dürfen nur die in DIN 18531-5 angegebenen Abdichtungsstoffe verwendet werden. Im Einzelnen sind dies Kaltselbstklebebahnen (KSK) mit HDPE-Trägerfolie, Flüssigkunststoffe (FLK) sowie FLK mit integrierter Schutz- und Nutzschicht, flüssig zu verarbeitende Stoffe im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F) und kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (PMBC). Außerdem dürfen alle Abdichtungsbauarten und Stoffe, die für genutzte Dächer nach DIN 18531-3 [4] zugelassen sind, auch für die Abdichtung von Balkonen und ähnliche Flächen verwendet werden. Hierzu gehören u. a. Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt. Aus den zugelassenen Abdichtungsstoffen lassen sich folgende Abdichtungsbauarten ableiten:

  • Abdichtungsbauarten mit Bahnen (Kaltselbstklebebahnen, Bitumen-/Polymerbitumenbahnen, Kunststoff-/Elastomerbahnen)
  • Abdichtungsbauarten mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen (FLK, PMBC)
  • Abdichtungen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F)

In der Praxis werden für die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen häufig Kaltselbstklebebahnen (KSK-Bahnen) mit HDPE-Trägerfolie, Bitumen- und Polymerbitumenbahnen sowie Flüssigkunststoffe verwendet. Außerdem kommen auch Abdichtungen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F) zum Einsatz. Dagegen spielen Abdichtungen mit Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (PMBC) nur eine geringe Bedeutung.

Abdichtungen mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen werden grundsätzlich zweilagig verlegt. Beide Lagen müssen der Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531 entsprechen, d.h., sie müssen für hohe mechanische und hohe thermische Einwirkungen ausgelegt sein. Hier ergibt sich ein Unterschied zur Flachdachrichtlinie, in der eine Einteilung in Einwirkungs- und Eigenschaftsklassen nicht vorgenommen wird. Stattdessen werden in der Flachdachrichtlinie die zu verwendenden Bahnentypen in Abhängigkeit von der Nutzung direkt angegeben. Beispielsweise dürfen für genutzte Flächen, zu denen auch Balkone gehören, Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen und Polymerbitumen-Schweißbahnen verwendet werden. Abdichtungen mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen sind stets mit einer Nutz-/Schutzschicht bzw. Schutzlage zu schützen.

Kaltselbstklebende Bahnen mit HDPE-Trägerfolie müssen den Anforderungen der DIN SPEC 20000-201 [5] entsprechen. Sie werden kalt, d. h. ohne Erwärmung, auf den mit einem Bitumenvoranstrich vorbereiteten Untergrund aufgeklebt, indem eine Trennfolie unmittelbar vor dem Abrollen abgezogen wird. Für eine dauerhafte Verklebung ist die Bahn auf den Untergrund mit einem Hartgummiroller anzudrücken. KSKBahnen sind einlagig zu verlegen und mit einer Nutz-/Schutzschicht bzw. Schutzlage zu schützen. Als Nutzschicht können Platten im Splittbett oder auf Stelzlagern sowie Fliesen oder Platten auf Estrich verwendet werden (Bild links).

Abdichtungen mit FLK bestehen aus ein- oder zweikomponentigen flüssigen Stoffen auf der Basis von Reaktionsharzen. Sie müssen eine Europäische Technische Zulassung (ETA) auf Grundlage der ETAG 005 [6] aufweisen und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Als Mindesttrockenschichtdicke wird im Regelfall ein Maß von 2,0 mm nach DIN 18531-5 (nach Flachdachrichtlinie: 2,1 mm) gefordert. Falls in der Zulassung ein höherer Wert angegeben ist, gilt dieser. Für die Verarbeitung wird der flüssige Abdichtungsstoff auf den Untergrund aufgetragen und bildet nach Durchtrocknung die fertige Abdichtungsschicht. In Abhängigkeit von der Zulassung kann es erforderlich sein, eine Verstärkungseinlage einzubauen. Nicht begehbare Abdichtungen mit FLK müssen mit einer Schutz- und Nutzschicht versehen werden, um die Abdichtung vor Beschädigungen zu schützen. FLK mit integrierter Nutz- und Schutzschicht bieten den Vorteil, dass sie direkt genutzt werden können. Ein separater Belag, der bei anderen Abdichtungsbauarten zum Schutz der Abdichtung zwingend vorzusehen ist, ist hier nicht erforderlich. Für die integrierte Schutz- und Nutzschicht wird eine Einstreuung aus Kunststoffgranulat oder aus mineralischen Stoffen in Verbindung mit einer Deckversiegelung verwendet. FLK eignen sich außerdem sehr gut für die Sanierung im Bestand, da hiermit die Abdichtung von Details und komplizierten geometrischen Flächen leichter möglich ist als mit Bahnen, die passgenau zugeschnitten werden müssen.

Abdichtungen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F) (Verbundabdichtungen) bestehen aus einer flüssig aufzubringenden Abdichtungsschicht, auf die eine Schicht aus Fliesen oder Platten verlegt wird. Der Fliesen- bzw. Plattenbelag dient gleichzeitig als Nutz- und Schutzschicht. Für die Abdichtungsschicht sind flüssig zu verarbeitende Stoffe nach DIN EN 14891 [7] zu verwenden. Im Einzelnen sind dies rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (Typ CM) oder Reaktionsharze (Typ RM). Für die Verlegung der Fliesen oder Platten dürfen nur zugelassene Mörtel bzw. Klebstoffe verwendet werden. Es ist zu beachten, dass bei dieser Abdichtungsbauart ein Mindestgefälle der Abdichtungsebene sowie der Belagsoberfläche von 1,5 % einzuhalten ist. Darüber hinaus existieren Beschichtungen mit verschiedenen Oberflächenschutzsystemen, die direkt auf der Oberfläche von Stahlbetonbauteilen aufgebracht werden und das Bauteil vor eindringendem Wasser sowie mechanischen und chemischen Einwirkungen schützen. Sie werden meist bei Sanierungen angewendet. Die Beschichtung ist für mechanisch stark belastete, begeh- und befahrbare Flächen geeignet. Je nach System werden starre (nicht rissüberbrückende) und elastische (rissüberbrückende) Beschichtungen unterschieden. Für genaue Regeln hierzu wird auf DIN 18531-5, Anhang A, sowie auf die „Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL SIB)“ [8] verwiesen.

Abdichtung von Balkonen und ähnlichen Flächen mit kaltselbstklebenden Bahnen mit HDPE-Trägerfolie – hier:
(1) Nutzschicht aus Betonplatten im Splittbett
(2) Nutzschicht aus Betonplatten auf Stelzlagern
(3) Nutzschicht aus Fliesen oder Platten auf Estrich mit Dränschicht über einer Schutzlage

Abbildung: Peter Schmidt

Höhenlage von Notabläufen/Notüberläufen
Abbildung: Peter Schmidt

Gefälle und Entwässerung

Die Abdichtungsschicht sollte mit einem Gefälle von mind. 1,5 % ausgeführt werden, damit Niederschlagswasser zu den Entwässerungseinrichtungen (Abläufe und Rinnen) geführt werden kann. Diese Forderung hat zwar nur empfehlenden Charakter, sollte nach Möglichkeit aber als Regelfall angesehen werden. Bei Abdichtungen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-F) ist dagegen zwingend ein Mindestgefälle von 1,5 % vorgeschrieben. Bei separater Nutzschicht kann es je nach Nutzung und Art des Belags ebenfalls erforderlich sein, die Oberfläche des Belags mit einem Gefälle auszubilden. Bei Schutz- und Belagsschichten, die durch länger stehendes Wasser beschädigt werden können, wie z. B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett, ist ebenfalls ein Gefälle der Abdichtungsschicht vorzusehen, damit das Wasser planmäßig abgeleitet wird.

Das Gefälle kann durch die Neigung der Tragkonstruktion gebildet werden oder durch eine zusätzliche Gefälleschicht, die auf der Tragkonstruktion aufgebracht wird (z. B. Gefälleestrich). Auch keilförmige Dämmplatten bieten sich für die Gefällegebung an, wenn eine Loggia oder ein Laubengang an beheizte Räume grenzt und daher eine Wärmedämmung erforderlich ist.

Für die Planung und Ausführung der Entwässerung gelten die beiden Normen DIN EN 12056-3 [9] und DIN 1986-100 [10]. Die wichtigsten Regeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es ist mindestens ein Ablauf oder eine vorgehängte Rinne je Balkon vorzusehen.
  • Abläufe sind stets an den Tiefpunkten der zu entwässernden Flächen anzuordnen. Hierbei ist auch die Durchbiegung der Tragkonstruktion zu berücksichtigen.
  • Bei Balkonen mit geschlossener Brüstung muss zusätzlich ein Notablauf oder -überlauf eingebaut werden, um bei Verstopfung des Hauptablaufs ein Eindringen von Wasser ins Gebäudeinnere zu verhindern. Der Notablauf/‑überlauf ist so anzuordnen, dass die Türschwelle nicht überschwemmt werden kann, d. h., die Unterkante des Notablaufs/‑überlaufs muss unterhalb der Türschwelle liegen (Bild links).
  • Abläufe dürfen bei Balkonen mit geschlossener Brüstung nicht an Regenwasserfallleitungen, die der Dachentwässerung dienen, angeschlossen werden. Bei Balkonen ohne geschlossene Brüstung ist dagegen ein Anschluss an die Fallleitungen der Dachentwässerung zulässig, wenn mindestens die Hälfte der Brüstung als freier Ablauf zur Verfügung steht, über die das Wasser bei Starkregenereignissen abgeleitet werden kann.
  • Abdichtungsebene und Belagsoberfläche müssen zuverlässig entwässert werden.
  • Abläufe müssen frei zugänglich sein, um die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. Reinigung) zu gewährleisten.
  • Bei niveaugleichen Zugängen sowie Bereichen, bei denen die erforderliche Anschlusshöhe der Abdichtung (mind. 150 mm über Oberkante Belag) nicht eingehalten werden kann, sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Spritzwasserbeanspruchung sowie gegen das Eindringen von Wasser ins Gebäude erforderlich.

Fortsetzung folgt
In der nächsten Ausgabe von QUARTIER erfahren Sie im Teil 2 mehr über die Ausbildung von Details bei der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen.

Literatur


[1] Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie; Hrsg.: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach‑, Wand- und Abdichtungstechnik e. V. und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung; Ausgabe Dezember 2016 mit Änderungen November 2017, Mai 2019 und März 2020; Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln

[2] DIN 18531:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen; Teile 1 – 5; Beuth Verlag, Berlin

[3] DIN 18531-5:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge; Beuth Verlag, Berlin

[4] DIN 18531-3:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details; Beuth Verlag, Berlin

[5] DIN SPEC 20000-201:2018-08: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 201: Anwendungsnorm für Abdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen; Beuth Verlag, Berlin

[6] ETAG 005:2005-02: Bekanntmachung der Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen

[7] DIN EN 14891:2017-0: Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässige Produkte im Verbund mit keramischen Fliesen und Plattenbelägen – Anforderungen, Prüfverfahren, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung; Beuth Verlag, Berlin

[8] DAfStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie); 2001-10: Hrsg.: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb), Berlin

[9] DIN EN 12056-3:2001-01: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung; Deutsche Fassung; Beuth Verlag, Berlin

[10] DIN 1986-100:2016-12: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen i. V. m. DIN EN 732 und DIN EN 12056; Beuth Verlag, Berlin

Der Autor


Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt
1998 erhielt er den Ruf auf die Professur für Baukonstruktion, Ingenieurholzbau und Bauphysik im Department Bauingenieurwesen der Universität Siegen. Prof. Schmidt ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf den Gebieten der Bauphysik sowie des konstruktiven Ingenieurbaus. Weiterhin hält er Vorträge zu verschiedenen aktuellen Themen des Bauwesens.

Mehr aus dieser Ausgabe

Alle Inhalte. Mehr Antworten.

Mit Q+ erhalten Sie sofort Zugriff auf:

✔ alle Inhalte aller vergangenen Ausgaben
✔ alle Inhalte zukünftiger Ausgaben

Jetzt 3 Monate testen!

nur 8€ 3 /Monat
(zzgl. MwSt.)

Jetzt testen

Sie haben bereits einen Zugang?

Icon