Der EuGH hat in seinem Urteil vom 28.11.2024 (Rs. C-293/23) den Begriff des „Verteilernetzbetreibers“ konkretisiert und damit in vielerlei Hinsicht klargestellt, dass die vom deutschen Gesetzgeber im EnWG vorgesehene Ausnahme einer „Kundenanlage“ nicht mit der übergeordneten EU-Richtlinie vereinbar ist.
Online FV17. Juni 2025