Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnen: Förderprogramm „Junges Wohnen“ 2024

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, perspektivisch 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind die Länder. Der Bund unterstützt die Länder durch Finanzhilfen. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt.
15. April 2024

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