Erbbaurecht: Heimfall tritt selten ein
Der Heimfall ist eine Besonderheit des Erbbaurechts. Tritt er ein, geht das Gebäude, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück steht, vor Vertragsablauf in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. In der Praxis passiert das allerdings ausgesprochen selten, wie der Deutsche Erbbaurechtsverband jetzt in einer Umfrage herausfand.
Online FV5. April 2023











