Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie ergeben sich strengere Vorgaben für Neubauten, aber auch für Bestandsgebäude. Anders als der Name vermuten lässt, enthält die Richtlinie nicht nur Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, sondern auch verschärfte Pflichten zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Worauf müssen sich Projektentwickler, Planer und Gebäudeeigentümer künftig einstellen?
Online FV11. Dezember 2024