Online-Schulung
Solarstrom gemeinsam nutzen
Seit Juni 2026 kann durch neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zum Energy Sharing selbst erzeugter Solarstrom mit den Nachbarn geteilt werden (§ 42c EnWG). Anders als bei anderen Modellen wird der Strom nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht, stattdessen erfolgt beim Energy Sharing die Lieferung des Stroms über das öffentliche Netz. Damit gibt es neben den Regelungen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Mieterstrom nun eine dritte Variante, Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Es wird immer unübersichtlicher, die drei Modelle voneinander abzugrenzen und zu entscheiden, für welche Projekte sich welche Regelungen am besten eignen.
Unterstützung bietet unsere Online-Schulung „Solarstrom gemeinsam nutzen“, die einen Überblick über die bestehenden Modelle zur solaren Vor-Ort-Versorgung gibt. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Informationen über die jeweiligen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben aus dem EnWG und EEG und wie sie die bürokratischen Hürden bestmöglich meistern. Zusätzlich bekommen sie Einblicke, welche Pflichten sie als Stromlieferant erfüllen und worauf sie bei einer wirtschaftlichen Umsetzung in der Praxis achten müssen.

